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Ab wann darf man eigentlich von Schikane sprechen?

Dies ist eine Diskussion zu Ab wann darf man eigentlich von Schikane sprechen? innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 09.11.2011, 14:32
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Ab wann darf man eigentlich von Schikane sprechen?

Hallo in die Runde,

hier mal eine Frage zum § 226 BGB

Mal angenommen X, über 50 und vier Tage die Woche sozialversicherungspflichtig arbeitend, ist vom WG-Zimmer in eine eigene Wohnung in einem anderen Staddteil in Berlin gezogen und stellt einen Erstantrag auf Aufstockung beim Job-Center. Am 10.10.11 reicht X alle Unterlagen nebst Antrag persönlich beim Sachbearbeiter S. in der Leistungsabteilung ein. S. bemängelt den Umzug an sich und will noch die Einstufung des Stromanbieters und den Kurswert der 20 im Besitz von X befindlichen Aktien sehen. Danach sei die Bearbeitung des Antrags innerhalb einer Woche so gut wie sicher.

X reicht diese in Kopie am 17.10.11 gegen Empfangsbestätigung im Foyer des Job-Centers ein.

Am 04.11.11 erhält X dann einen Brief vom Job-Center mit der Erinnerung der Mitwirkungspflicht und den daraus resultierenden Konsequenzen (kein Geld).

X faxt noch am selben Tag beide Kopien nebst Empfangsbescheinigung an das Job-Center und reiht sich an einem arbeitsfreien Tag, den 07.11.11, in die Schlange beim JC ein, um nach zwei Stunden nochmals die gewünschten Unterlagen persönlich beim Sachbearbeiter S. abzugeben. Nun sei alles in Ordnung versichert dieser.

Am 09.11.11 findet X dann wieder einen Brief von ebendiesem Sachbearbeiter in der Post, dass zwar der Kurswert (3,- Euro das Stück) vorliegt, aber nicht die Anzahl der Aktien, die im Besitz sind. Und wieder eine neue Frist. Und wieder rennt X los, um den Depotbericht an das JC zu faxen.

Kann man aus dem Verhalten von S. auf Schikane schließen oder darf ein Sachbearbeiter so zerstreut oder schusselig sein, dass seine Aussagen nichts wert sind?

Ist X durch das Verhalten von S nicht ein Schaden entstanden? Nicht nur die Zeit, die das Einreihen in die Schlange beim JC und das Warten auf Vorsprache angeht, sondern auch die Kosten für Faxe und nochmalige Kopien. Sicher, kein großer Betrag, aber ab wann darf man denn nun eigentlich vorsichtig auf den § 226 BGB hinweisen???

Freundliche Grüße aus Berlin

toelpel21
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  #2 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 18:49
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AW: Ab wann darf man eigentlich von Schikane sprechen?

"X reicht diese in Kopie am 17.10.11 gegen Empfangsbestätigung im Foyer des Job-Centers ein.

Am 04.11.11 erhält X dann einen Brief vom Job-Center mit der Erinnerung der Mitwirkungspflicht und den daraus resultierenden Konsequenzen (kein Geld)."

Hat X nun die Empfangsbestätigung verloren? Oder der Erzähler den Faden?

"Sachbearbeiter S. in der Leistungsabteilung (...) will noch (...) den Kurswert der 20 im Besitz von X befindlichen Aktien sehen."
"Am 09.11.11 findet X dann wieder einen Brief von ebendiesem Sachbearbeiter in der Post, dass zwar der Kurswert (3,- Euro das Stück) vorliegt, aber nicht die Anzahl der Aktien, die im Besitz sind. Und wieder eine neue Frist. Und wieder rennt X los, um den Depotbericht an das JC zu faxen."

Da lahmt doch einiges an der Story, insbesondere ihre Plausibilität.

Wäre das Verlangen nach Korrekturen nun eine Schikane?

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 19:52
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AW: Ab wann darf man eigentlich von Schikane sprechen?

Wo liegt das Problem?

Unterlagen wurden anscheinend im Job-Center nicht weitergeleitet. X hat Empfangsbestätigung der Unterlagen vom Job-Center, die anscheinend nichts Wert ist.

S. weiß anscheinend nicht, was er an Unterlagen braucht, und dann kommen die von ihm angeforderten Unterlagen trotz schriftlichen Beweis der pünktlichen Abgabe nicht bei ihm an. Und dann fordert er mal einen Auszug aus dem Internet über den Wert der Aktie an, dann nach persönlicher Abgabe, einen Tag später doch wieder einen Depotauszug.

Vielleicht googeln die ja auch jeden und haben herausgefunden, das X einen sogenannten Brandbrief gegen HartzIV unterzeichnet hat. Zeit genug haben die ja jetzt, bei sooo wenig Arbeitslosen.

Egal, X hat ja noch die Chance sich einen Fachanwalt für Sozialrecht als Beistand zu nehmen.

Tschuldigung für die Störung.
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  #4 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 20:36
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AW: Ab wann darf man eigentlich von Schikane sprechen?

Zitat:
Zitat von toelpel21 Beitrag anzeigen
Unterlagen wurden anscheinend im Job-Center nicht weitergeleitet. X hat Empfangsbestätigung der Unterlagen vom Job-Center, die anscheinend nichts Wert ist.
Was heißt hier anscheinend? Willst du Infos nennen oder Vermutungen beschwören?

Was eine Empfangsbestätigung aussagt, sagt ein Urteil aus. Warum fragst du nicht das Sozialgericht? Das labert wenigstens nicht haltlos herum.

Gruß aus Berlin, Gerd
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