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Alt 05.05.2012, 12:51
Kuchs Kuchs ist offline
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AW: Ordnungswidrigkeit Busgeldverfahren!

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Das ist nicht ganz einfach.


Wie hoch soll denn das Bußgeld sein?

Wurden zusätzlich Verwaltungskosten erhoben?


Was steht in der Entschuldigung?
Tut mir leid, wir wussten es nicht?
Tut mir leid wir haben es übersehen?
Genau steht "Da sie Ihrer Anzeigepflicht nicht rechtzeitig nachgekommen sind, besteht der Verdacht der Ordnungswidrigkeit, die unabhängig von der Erstattung der Überzahlung zu verfolgen ist. Daher habe ich gegen Sie ein Bußgeldverfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten eingeleitet (§ 47 Abs. 1 Satz 1 OWiG).

In dem Schreiben von Familie X stand "Wir überweisen die Rückforderung in Höhe von 180 € innerhalb der Frist und entschuldigen uns vielmals für die in Vergessenheit geratene Betriebskostenabrechnung"

Familie X überwies den fälligen Betrag Anfang Dez. 2011. Nun nach 5 Monaten erst eine Bußgeldverfahrenseinleitung.

Ist die Frist evtl. auch schon überschritten ein Bußgeldverfahren einzuleiten?
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