
03.05.2012, 22:14
|
| V.I.P. | | Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.278
| |
| AW: Verlängerung eines 1 Euro Job ablehnen Zitat:
Zitat von sonnenklein Gegen einen Verwaltungsakt könnte man aber doch Widerspruch einlegen, oder? | Ja, aber der hat mW keine aufschiebende Wirkung. Demnach muss man bis zur Entscheidung dennoch hin. Zitat: |
Hat der Anbieter der Maßnahme aktiv Einfluss darauf ob man bleibt oder nicht? Würde es Sinn machen mit dem Anbieter im Vorfeld zu reden.
| Reden ist ja immer sinnvoll. Auch mir dem Arbeitsvermittler.
Die Anbieter haben vermutlich schon Einfluss. Entscheiden können die aber nicht. Der reicht vermutlich ein, dass er bestimmte Jobber weiterhin haben will.
Da denen (den Trägern) ihre Jobs langsam unter dem Hintern wegbrechen, wollen die natürlich möglichst viele Jobber behalten. Es wird nämlich abgebaut und dann fällt ein Teil der "Hartz IV" industire weg.
__________________ Gesetzliche Betreuerin, zusätzlich Beistand für Alg 2 Empfänger, kümmert sich um Wohnungslose, Menschen in Notunterkünften, sozial schwache und geistig behinderte Menschen. |