
27.04.2012, 18:14
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| AW: Beleidigung durch Richter Zitat:
Zitat von Garfield2805 Ich denke allerdings auch nicht, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde irgendeine Konsequenz haben wird. | Bei einem Richter auf Probe muß sich der Dienstherr ja irgendwie ein Urteil bilden.
Völlig verpuffen tut eine solche Beschwerde nie, auch wenn sie natürlich formal abgewiesen wird.
In diesem Fall wird der Dienstherr ja auch das hanebüchene Urteil zur Kenntnis nehmen.
Dass ein Richter am LSG vor der "Kundschaft" eine derartige Kollegenschelte vornimmt, ist mir so noch nicht zu Ohren gekommen. |