
19.04.2012, 17:21
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| V.I.P. | | Registriert seit: Oct 2007
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| AW: Ärger mit der Krankenkasse wegen Krankengeldberechnung Also ich weiß nicht woher Pro im 47b gelesen haben will das da übergangsgeld steht. Ich habs es jedenfalls nicht gefunden. Die Argumentationskette der Krankenkasse scheint korrekt. Zum Widerspruch einlegen brauch man keinen Anwalt. Schriftlich an die Krankenkasse einreichen. "Ich lege Widerspruch gegen den Krankengeldbescheid vom so und so vielten ein. Zu den Gründen der Bescheid ist in der Höhe des Krankengeldes falsch." |