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Alt 05.03.2012, 15:29
Cableguy Cableguy ist offline
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ALG1 - evtl. Rückforderungen möglich???

Hi,
mal angenommen eine Frau(verheiratet, Kind, arbeitssuchend, derzeit Elterngeld) meldet sich arbeitssuchend, sie sagt der Arge dann beim "Vorstellungstermin" dass sie wenn möglich nur Teilzeit arbeiten will.

Wäre es dann korrekt wenn Sie den Bescheid über ALG1 bekommt und dort das Geld das Sie bekommt nur den 19 Std. einer Teilzeitstelle entspricht auch wenn Sie vor der Elternzeit Vollzeit arbeiten war???

Und noch eine weiter Annahme, wenn Sie jetzt der Arge sagen würde, ich stelle mich ab Ende Elternzeit Vollzeit zur Verfügung und bekommt damit auch das volle ALG1.
Nimmt dann irgendwann eine Teilzeitstelle an, darf die Arge dann ALG1 zurückfordern weil sie nur ne Teilzeitstelle angenommen hat oder reicht es wenn Sie nachweist das Sie sich auch auf Vollzeitstellen beworben hat und Absagen bekommen hat???

Vielen Dank vorab, für das beantworten der Fragen.
Gruß
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