
28.01.2012, 06:16
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| V.I.P. | | Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2.156
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| AW: angemessenes KFZ gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 SGB II; BSG-Grenze 7.500 € Zitat:
Ist das KFZ mehr als 7500 wert, ist der übersteigende Betrag dem Schonvermögen zuzurechnen.
Entsprechende BSG-Rechtsprechung kann man suchen.
| Das gilt!!
Die Verwertung eines KFZ ist niemals unwirtschaftlich. Eine besondere Härte bedeutet das auch nicht. |