
27.01.2012, 13:51
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| Star Mitglied | | Registriert seit: Oct 2007
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| AW: Berichtigungsanspruch MDK-Gutachten Ich weiß zwar nicht wo du arbeitest. Aber glaub mir Gutachter vom MDK haben bessere Sachen zu tun als abfällig über unbekannte Versicherte zu schreiben. Sind alles nur Namen und Sachverhalte. Wenn es ein Psychologisches Gutachten ist dann weiß der Gutachter noch nicht mal wie derjenige heißt da ist es nur eine Nummer.
ich hab schon hunderte Gutachten gelesen und da war noch keins was irgendwie abfällig formuliert war. Gutachten bestehen auch grundsätzlich aus einem vorgegebenen Aufbau da bleibt gar kein Platz für Abfälligkeiten.
Ich denke der Versicherte fühlt sich nur auf den Schlips getreten weil ihm eine Schlussfolgerung des Gutachters nicht passt die aber ausschließlich aus vorgelegten Berichten erfolgen. |