Einzelnen Beitrag anzeigen

  #9 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 13:51
le_streets le_streets ist offline
Star Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 981
98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)  
AW: Berichtigungsanspruch MDK-Gutachten

Ich weiß zwar nicht wo du arbeitest. Aber glaub mir Gutachter vom MDK haben bessere Sachen zu tun als abfällig über unbekannte Versicherte zu schreiben. Sind alles nur Namen und Sachverhalte. Wenn es ein Psychologisches Gutachten ist dann weiß der Gutachter noch nicht mal wie derjenige heißt da ist es nur eine Nummer.
ich hab schon hunderte Gutachten gelesen und da war noch keins was irgendwie abfällig formuliert war. Gutachten bestehen auch grundsätzlich aus einem vorgegebenen Aufbau da bleibt gar kein Platz für Abfälligkeiten.

Ich denke der Versicherte fühlt sich nur auf den Schlips getreten weil ihm eine Schlussfolgerung des Gutachters nicht passt die aber ausschließlich aus vorgelegten Berichten erfolgen.
Mit Zitat antworten