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Alt 23.05.2008, 19:30
darnokm darnokm ist offline
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AW: B-Tarif für Hartz IV-Empfänger

Ich würde eher sagen AlgII Empfänger erfüllen nicht die Bedingungen...

Wobei auch AlgII-Empfänger den B-Tarif haben können (z.B. Aufstocker im öffentlichen Dienst).
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Dies ist nur meine persönliche Rechtsauffassung/Meinung.

"Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden." (Sokrates 469 - 399 v. Chr.)

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