Haften Erben für Schulden, die nachweislich nicht vom Erblasser sind?
Eine schwerkranke Frau lebte 18 Jahre mit ihrem Lebensgefährten zusammen. Dann stirbt sie und hinterlässt weder Guthaben noch Schulden. Die Frau hat 6 erwachsene Kinder und 14 Enkelkinder. Da die Erben wussten, dass es weder Geld noch Schulden zu erben gab, beantragte niemand einen Erbschein. Der Lebensgefährte blieb in der gemeinsam bewohnten Wohnung wohnen, für die es NIE einen schriftlichen Mietvertrag gab. Der Vermieter wurde darüber in Kenntnis gesetzt und gab sein Einverständnis. Einige Monate nach dem Tod der Lebensgefährtin verschwindet der Lebensgefährte spurlos und lässt alles in der Wohnung zurück inkl. der Hausschlüssel. Die Kinder melden den Lebensgefährten vermisst.
Nach über 6 Monaten erhalten die Kinder der Verstorbenen einen Brief vom Anwalt des Vermieters, dass die Mieten seit einem Monat nach dem Tod der Mutter nicht mehr bezahlt wurde und fordert die Erben auf, die Mietschulden zu begleichen. Gleiches passiert mit Telefonrechnung und Pflegegeld der Verstorbenen.
Da die Schulden nachweislich nicht von der Verstorbenen stammen, sehen die Erben nicht ein, die Schulden zu begleichen und wollen nun das Erbe anfechten.
Welche Möglichkeiten ausser der Anfechtung des Erbes gibt es? Dürfen die Erben nun tatsächlich die Wohnung der Verstorbenen nicht mehr betreten, da sie ansonsten das Erbe automatisch antreten? Sind die Erben verpflichtet nachzuweisen, dass die Schulden nicht von der Mutter stammen?
AW: Haften Erben für Schulden, die nachweislich nicht vom Erblasser sind?
Die Erben könnten nach Kenntnis der Schulden innerhalb von 6 Wochen das Erbe ausschlagen.Das müssen aber alle machen, auch die Erziehungsberechtigten für ihre Kinder, sonst werden diese die Erben.
AW: Haften Erben für Schulden, die nachweislich nicht vom Erblasser sind?
Zitat:
Zitat von neffi
Eine schwerkranke Frau lebte 18 Jahre mit ihrem Lebensgefährten zusammen. Dann stirbt sie und hinterlässt weder Guthaben noch Schulden. Die Frau hat 6 erwachsene Kinder und 14 Enkelkinder. Da die Erben wussten, dass es weder Geld noch Schulden zu erben gab, beantragte niemand einen Erbschein.
Ein Erbschein ist nur eine Art "Ausweis" der die Erbfolge bestätigt um z.B. Bankkonten aufzulösen. Auch ohne Beantragung eines Erbscheins wurden die Kinder Erben der Mutter. Eine Ausschlagung ist nur innerhalb von sechs Wochen möglich.
Zitat:
Der Lebensgefährte blieb in der gemeinsam bewohnten Wohnung wohnen, für die es NIE einen schriftlichen Mietvertrag gab. Der Vermieter wurde darüber in Kenntnis gesetzt und gab sein Einverständnis. Einige Monate nach dem Tod der Lebensgefährtin verschwindet der Lebensgefährte spurlos und lässt alles in der Wohnung zurück inkl. der Hausschlüssel. Die Kinder melden den Lebensgefährten vermisst.
Nach über 6 Monaten erhalten die Kinder der Verstorbenen einen Brief vom Anwalt des Vermieters, dass die Mieten seit einem Monat nach dem Tod der Mutter nicht mehr bezahlt wurde und fordert die Erben auf, die Mietschulden zu begleichen. Gleiches passiert mit Telefonrechnung und Pflegegeld der Verstorbenen.
War das Telefon auf den Namen der Mutter gemeldet? Dann hätte es umgemeldet werden müssen.
Was ist mit dem Pflegegeld. Wurde es nach dem Tod noch bezahlt. Dann kann es zurückverlangt werden, da die Mutter ja inzwischen verstorben ist.