Dies ist eine Diskussion zu Zweite Fremdsprache dem Schüler vorschreiben? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Zweite Fremdsprache dem Schüler vorschreiben? X besuchte ein normales gymnasium und seine schulischen leistungen waren nicht so berauschend. Es drohte ein zweites sitzenbeiben in der 8. klasse. Eltern des X haben ihn in ein anderes staatlich anerkanntes privates gymnasium versetzt. Das gymnasium diente ursprünglich der unterrichtung von schülern eines bestimmten osteuropäischen landes. Mittlerweile beträgt der anteil der deutschen über 50%. Nun sagte der direktor, er sei zur aufnahme des X bereit, jedoch nur wenn X als fremdsprache diese osteuropäische wählt... Eltern und X waren damit einverstanden. X hat die 8. klasse beendet und steht nun kurz vor dem abschluss der 9. Seine noten sind in allen fächern ok, jedoch hat X ein persönliches konflikt mit der lehrerin der 2. fremdsprache (einzelunterricht, da keine interessierte mehr). Die lehrerin droht mit einer unverdienten 6, aufgrund dieser note droht ein sitzenbleiben und rausschmiss aus der schule. Sollte X sich durchsetzten und eine 5 bekommen, hat kein interesse mehr am erlernen dieser fremdsprache und würde gerne russisch wählen, da er die sprache kann. Kann er in seinem wahlrecht von dem schuldirektor beschränkt werden?! Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand einen hinweis geben könnte!! Geändert von Mandarine (15.06.2007 um 14:30 Uhr). |
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