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Zwang zu Praktikum außerhalb des Fachbereichs

Dies ist eine Diskussion zu Zwang zu Praktikum außerhalb des Fachbereichs innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 17.06.2007, 16:00
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Zwang zu Praktikum außerhalb des Fachbereichs

Angenommen eine Berufsfachschule zwingt Schüler zu einem Praktikum außerhalb des Fachbereichs (z.b. wenn er keine Praktikumsstelle im Fachbereich findet, da alle Betriebe besetzt oder Betriebe mit den Praktikumsbedingungen nicht einverstanden) unter Androhung der Nichtherausgabe des Abschlusszeugnisses.

Wäre dies rechtens?

Zitat Berufsfachschulgesetz:
§11 Abs. 2:

"Die Betriebspraktika und die berufspraktische Ausbildung sind an geeigneten Praxiseinrichtungen durchzuführen. Die Entscheidung über die Eignung einer Praxiseinrichtung trifft der Schulleiter."

Könnte dann der Schulleiter dann z. B. auch entscheiden, dass ein Schüler z.B. irgendwo 4 Wochen kehren gehen oder Sand schaufeln oder beim Hausmeister der Schule Hilfstätigkeiten erledigen muss?

Geändert von herbie380 (18.06.2007 um 11:57 Uhr).
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