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Zulassung zur Prüfung (FOS) verwehrt

Dies ist eine Diskussion zu Zulassung zur Prüfung (FOS) verwehrt innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.12.2010, 15:35
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Zulassung zur Prüfung (FOS) verwehrt

Hallo zusammen,

Mal angenommen ein Schüler X ist Ende Oktober in die 12. Klasse der FOS FOrm B eingeschult wurden und war nun einige Zeit krankgeschrieben. Letzte Woche erhielt er einen Anruf von seinem Klassenlehrer, wo ihm mitgeteilt wurde, dass er zur Prüfung nicht zugelassen werden kann. Ist rechtlich richtig? Oder hat er einen Anspruch auf eine mündliche/schritfliche Überprüfung?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.12.2010, 15:57
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AW: Zulassung zur Prüfung (FOS) verwehrt

Man braucht:
- Bundesland
- Dauer der Krankschreibung in Tagen/Wochen
- entschuldigt oder unentschuldigt?
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  #3 (permalink)  
Alt 13.12.2010, 16:00
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AW: Zulassung zur Prüfung (FOS) verwehrt

- Bundesland ist Hessen
- 20 Tage gefehlt
- alle entschuldigt
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  #4 (permalink)  
Alt 13.12.2010, 16:15
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AW: Zulassung zur Prüfung (FOS) verwehrt

Sorry, ich finde hier: http://www.kultusministerium.hessen....222222222,true keinen Hinweis darauf, warum der Schüler nicht zur Prüfung zugelassen werden sollte. Man sollte sich vom Klassenlehrer schleunigst erklären lassen, auf welcher Rechtsgrundlage die Entscheidung bestehe und Kontakt mit dem Schulleiter und dem Kultusministerium aufnehmen. Das Schuljahr hat ja gerade erst begonnen!
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  #5 (permalink)  
Alt 13.12.2010, 16:58
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AW: Zulassung zur Prüfung (FOS) verwehrt

auch wenn die zeugniskonferenzen schon in der zweiten januar woche sind und der schüler erst ende oktober eingeschult wurde?
also wie sollte der schüler am besten vorgehen? mit dem schulleiter und dem schulamt sprechen? also hat er einen anspruch auf zulassung?
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  #6 (permalink)  
Alt 13.12.2010, 17:03
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AW: Zulassung zur Prüfung (FOS) verwehrt

Zitat:
Zitat von Annunia Beitrag anzeigen
also wie sollte der schüler am besten vorgehen? mit dem schulleiter und dem schulamt sprechen?
Das würde ich zuerst machen.

Zitat:
also hat er einen anspruch auf zulassung?
Irgendwie fürchte ich, dass nicht. Hat ein Schüler so viel gefehlt, dass eine Leistungsbewertung nicht möglich ist, kann es passieren, dass das Schuljahr futsch ist. Das muss man sich aber genau ansehen, insbesondere für Hessen. und das sollte man mit dem Schulleiter besprechen und ihn auch immer fragen, wo im Schulgesetz und den verordnungen das steht.
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Geändert von Humungus (13.12.2010 um 17:56 Uhr).
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  #7 (permalink)  
Alt 13.12.2010, 17:12
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AW: Zulassung zur Prüfung (FOS) verwehrt

Ok, alles klar. Dann werde ich das mal so weitergeben.
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
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