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Zeugnisfälschung

Dies ist eine Diskussion zu Zeugnisfälschung innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 28.02.2011, 22:58
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Zeugnisfälschung

Hallo,

folgender fiktiver Fall:

Person A schliesst ihr Studium an einer deutschen Hochschule erfolgreich mit dem Bachelor ab.
Da aber die Abschlussnote nicht ihren Vorstellungen entspricht, entschliesst sie sich das Zeugnis zu
(ver-)fälschen und die Abschlussnote etwas zu "verbessern".
Mit diesem Zeugnis bewirbt sich Person A bei verschiedenen Unternehmen und bekommt einen Job.

Meine Frage lautet, was Person A gegenüber der Hochschule
zu befürchten hat, sollte diese es erfahren? Aberkennung des akademischen Grades?

Das entsprechende Landes-Hochschulgesetz hat hier nur einen Paragrafen:

-----
Aufgrund dieses Gesetzes verliehene Grade und Bezeichnungen sollen entzogen werden, wenn sie durch Täuschung
erworben wurden oder nach ihrer Verleihung alte oder neue Tatsachen bekannt werden, die ihre
Verleihung ausgeschlossen hätten.
-----

Spielt dieser Paragraf mit Hinblick auf obigen Fall eine Rolle?
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  #2 (permalink)  
Alt 28.02.2011, 23:11
V.I.P.
 
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AW: Zeugnisfälschung

Zitat:
Zitat von sepp66 Beitrag anzeigen
Meine Frage lautet, was Person A gegenüber der Hochschule
zu befürchten hat, sollte diese es erfahren?
gar nix.

Zitat:
Spielt dieser Paragraf mit Hinblick auf obigen Fall eine Rolle?
ich frag mich, wozu personen son akademischen grad kriegen, wenn sie sich dann nichtmal die einfachsten fragen selber beantworten können....
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  #3 (permalink)  
Alt 28.02.2011, 23:14
V.I.P.
 
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AW: Zeugnisfälschung

Zitat:
Zitat von sepp66 Beitrag anzeigen

Meine Frage lautet, was Person A gegenüber der Hochschule
zu befürchten hat, sollte diese es erfahren? Aberkennung des akademischen Grades?

Das entsprechende Landes-Hochschulgesetz hat hier nur einen Paragrafen:

-----
Aufgrund dieses Gesetzes verliehene Grade und Bezeichnungen sollen entzogen werden, wenn sie durch Täuschung
erworben wurden oder nach ihrer Verleihung alte oder neue Tatsachen bekannt werden, die ihre
Verleihung ausgeschlossen hätten.
-----

Spielt dieser Paragraf mit Hinblick auf obigen Fall eine Rolle?
Kurze Antwort: Nein!!!

Mit dem zitierten Gesetzesauszug ist gemeint, wenn jemand bereits bei der Prüfung getäuscht hat oder wenn ein solches Verhalten (Täuschung bei Prüfung) im nachhinein bekannt würde.

Allerdings hat sich der (Ver-)Fälscher der Urkundenfälschung strafbar gemacht. Käme so etwas den Strafverfolgungsbehörden zur Kenntnis, so würde gegen die Person ein Strafverfahren eingeleitet.

§ 267 StGB - Urkundenfälschung

Abs. 1: Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

...
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  #4 (permalink)  
Alt 28.02.2011, 23:36
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AW: Zeugnisfälschung

Danke für die schnelle Antwort.

Ich hänge mich an folgendem Satzteil auf:

... oder nach ihrer Verleihung alte oder neue Tatsachen bekannt werden, die ihre Verleihung ausgeschlossen hätten.

Wieso wird explizit "alte und neue Tatsachen" erwähnt? Mag sein,
dass ich zu blöde bin, aber was ist eine "alte" und was eine
"neue" Tatsache?
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  #5 (permalink)  
Alt 01.03.2011, 00:04
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AW: Zeugnisfälschung

'Tatsachen' sind nachweisbare Fakten.
'Alte Tatsache' wäre z. B. der im Prüfungsraum vom Prüfling versteckt hinterlassene Spickzettel, der jetzt erst aufgefunden wird.
'Neue Tatsache' wäre z. B., ein Zeuge, der jetzt neu auftaucht und bekundet, den Prüfling in der Prüfung über Funk/Ohstöpsel geholfen zu haben.

Zitat zeiten: 'ich frag mich, wozu personen son akademischen grad kriegen, wenn sie sich dann nichtmal die einfachsten fragen selber beantworten können....'

Es gibt ja auch andere Studienrichtungen, bei denen das Recht nicht bis ins kleinste Detail zerlegt wird (z. B.:
Theologie)
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Alt 01.03.2011, 01:13
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AW: Zeugnisfälschung

Zitat:
Zitat von sepp66 Beitrag anzeigen
Mag sein, dass ich zu blöde bin...
ach was, lass dir son unsinn nicht einreden, ich war blos schlecht gelaunt:
Zitat:
Zitat von klausschlesinge
Es gibt ja auch andere Studienrichtungen, bei denen das Recht nicht bis ins kleinste Detail zerlegt wird (z. B.: Theologie)
Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
'Alte Tatsache' wäre z. B. der im Prüfungsraum vom Prüfling versteckt hinterlassene Spickzettel, der jetzt erst aufgefunden wird.
'Neue Tatsache' wäre z. B., ein Zeuge, der jetzt neu auftaucht und bekundet, den Prüfling in der Prüfung über Funk/Ohstöpsel geholfen zu haben.
glaub ihc nicht, dass das damit gemeint ist. denn der erste teil des satz sagt schon, dass sie aberkannt werden, "wenn sie durch Täuschung erworben wurden". und daher mein ich, es muss da um andere tatsachen gehen, "die ihre Verleihung ausgeschlossen hätten". ich meine, da wären zb. fehlende voraussetzungen mit gemeint. zb. wie wenn man gar kein abitur gehabt hätte (was eine alte tatsache wäre). oder aber auch, wenn jemand neuerlich irgendwelche schweren verbrechen begehen würde. ich meine, dass manchen nazi-ärzten aufgrund von menschenversuchen die doktorwürde nachtärlgich aberkannt wurde.
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  #7 (permalink)  
Alt 01.03.2011, 01:35
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AW: Zeugnisfälschung

zitat zeiten: 'ich meine, da wären zb. fehlende voraussetzungen mit gemeint. zb. wie wenn man gar kein abitur gehabt hätte (was eine alte tatsache wäre).'

Hast du Recht: Alte Tatsachen sind solche Umstände, die im Zeitpunkt der letzten Entscheidung (=Verleihung des akadem. Grades) bereits existierten. - Und da paßt auch mein Beispiel mit dem Spickzettel während der Prüfungsklausur zu.

Allerdings - und um den Fragesteller nochmals zu beruhigen: Aufgrund des Sachverhalts (schlechte Zensur auf Zeugnis und Bestehen der Prüfung) kann die Verleihung des akadem. Grades nicht nachträglich entzogen werden, nur weil man die Zensur 'verbessert' hat. Man hätte die Prfüung ja weiterhin mit der schlechten Zensur bestanden.
Übrigens: Alte Tatsachen sind auch die im nachhinein entdeckten fehlenden Quellenangaben und Zitierhinweise (an zu Guttenberg sei erinnert...). Dann kann der Doktorgrad auch aberkannt werden.
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Alt 01.03.2011, 11:10
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AW: Zeugnisfälschung

Danke nochmal für das Feedback.

'Alte Tatsachen' würde ich ebenfalls als Tatsachen definieren,
die vor/während des Studiums gegeben waren (also z.B. man hat bei
einer Prüfung getäuscht oder überhaupt kein Abitur etc.)

Interessanter ist die Frage was mit 'neuen Tatsachen' gemeint ist. Ich bin der Meinung, dass es sich hier um Tatsachen handelt, die erst nach dem Studium gegeben sind. Die Frage, die sich mir nun stellt ist, ob Urkundenfälschung eine solche 'neue Tatsache'
ist oder nicht???
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Alt 01.03.2011, 11:15
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AW: Zeugnisfälschung

Zitat:
Zitat von sepp66 Beitrag anzeigen
Die Frage, die sich mir nun stellt ist, ob Urkundenfälschung eine solche 'neue Tatsache'
ist oder nicht???
klares nein. wegen irgendeiner "normalen" straftat verliert man keine akademischen titel. es sei denn, person a wäre steuerprüfer. das würde sicher aberkannt. aber das ist auch was anderes als ein normaler bachelor.

außerdem vermute ich stark, dass person an "nur" eine zeugniskopie "verbessert" hat...? das fällt nicht unter urkundenfälschung und wäre sowieso nicht strafbar.
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  #10 (permalink)  
Alt 01.03.2011, 11:23
V.I.P.
 
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AW: Zeugnisfälschung

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
wegen irgendeiner "normalen" straftat verliert man keine akademischen titel.
Das kann man so nicht sagen. Es gibt auch Promotionsordnungen, die den Entzug des Titels ermöglichen, wenn man sich zum Führen als ungeeignet erweist. Man lese beispielsweise hier den §18 Absatz 2: http://www.rwth-aachen.de/global/sho...noc&download=1

Man sollte also die entsprechende Studienordnung des Fachs studieren.
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