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Wiederholungsklausur - unfair

Dies ist eine Diskussion zu Wiederholungsklausur - unfair innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 09.07.2010, 10:53
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Wiederholungsklausur - unfair

A studiert Wirtschaftswissenschaften und muss eine Klausur in "GRUNDKURS MATHE" schreiben.
In der ersten war er zu nervös und ist durchgefallen. In der Wiederholungsprüfung kamen allerdings Aufgaben dran, die nicht mit denen in der ersten Klausur vergleichbar waren. Viel schwerer (keine einfachen Gleichungen sondern Spezialfälle) und auch Aufgaben die auf einander aufbauten (was bedeutet: wenn man Aufgabe 2 nicht lösen konnte, konnte man auch die Aufgabe 3 nicht lösen).

Acuh die anderen anwesenden Studenten kamen nach eigener aussage mit der Wiederholungsklausur nicht klar. Nun muss A die nächste Wiederholungsprüfung schreiben. (was damit der letzte Versuch für A wäre, wenn es dieses Mal wieder nicht klappt, wird A exmatrikuliert)

Kann man gegen diese 1. unfaire Wiederholungsprüfung etwas unternehmen? Sie war nicht vergleichbar, somit gilt sie nicht oder sonst etwas?

danke,
lg
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Alt 10.07.2010, 10:20
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AW: Wiederholungsklausur - unfair

Zitat:
Zitat von mimmima Beitrag anzeigen
A studiert Wirtschaftswissenschaften und muss eine Klausur in "GRUNDKURS MATHE" schreiben.
In der ersten war er zu nervös und ist durchgefallen. In der Wiederholungsprüfung kamen allerdings Aufgaben dran, die nicht mit denen in der ersten Klausur vergleichbar waren. Viel schwerer (keine einfachen Gleichungen sondern Spezialfälle) und auch Aufgaben die auf einander aufbauten (was bedeutet: wenn man Aufgabe 2 nicht lösen konnte, konnte man auch die Aufgabe 3 nicht lösen).

Acuh die anderen anwesenden Studenten kamen nach eigener aussage mit der Wiederholungsklausur nicht klar. Nun muss A die nächste Wiederholungsprüfung schreiben. (was damit der letzte Versuch für A wäre, wenn es dieses Mal wieder nicht klappt, wird A exmatrikuliert)

Kann man gegen diese 1. unfaire Wiederholungsprüfung etwas unternehmen? Sie war nicht vergleichbar, somit gilt sie nicht oder sonst etwas?

danke,
lg
Wahrscheinlich nicht, denn es liegt wohl im Ermessen des Prüfers die Klausuren zu stellen. Wenn diese thematisch aber auf das zurückgreifen was innerhalb der Veranstaltung vermittelt worden ist kann man da zumindest rechtlich nicht allzuviel machen.
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