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Wie oft darf man wiederholen, Abendgymnasium

Dies ist eine Diskussion zu Wie oft darf man wiederholen, Abendgymnasium innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 26.12.2010, 14:34
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Wie oft darf man wiederholen, Abendgymnasium

Hallo Ihr Lieben,

Person X ist auf dem Abendgymnasium und wiederholte auf dem Weg zum Abitur 2x ein Semester (nicht Abiturprüfung) und 1x unterbrach Person X freiwillig. Also insgesamt 3 Semester verschenkt, wobei 1x freiwillig unterbrochen wurde.

Frage dazu:
Wie oft dürfte denn jetzt diese Person im letzten Semester zum Abitur, die Abiturprüfung verhauen und wiederholen?
Nach meiner Information darf man doch nur 2x wiederholen und dies musste Person X ja schon (wie oben erwähnt)
Angenommen Person verhaut die Abiturprüfung und muss anschließen die Schule verlassen...kann die Person auf ein anderes Abendgymnasium gehen und dort erneut zur Abiturprüfung drangehen?

Zur Veranschaulichung:

E1 = versetzt
E2 = nicht versetzt
E2 = versetzt
Q1 = versetzt
Q2 = unterbrochen
Q2 = nicht versetzt (wegen Fehlzeiten)
Q2 = versetzt plus Fachhochschulreife (Fachabitur)erreicht
Q3 = versetzt
Q4 = 4 Wochen Schule und der Rest Abiturprüfung
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