Dies ist eine Diskussion zu Wie oft darf man wiederholen, Abendgymnasium innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Wie oft darf man wiederholen, Abendgymnasium Person X ist auf dem Abendgymnasium und wiederholte auf dem Weg zum Abitur 2x ein Semester (nicht Abiturprüfung) und 1x unterbrach Person X freiwillig. Also insgesamt 3 Semester verschenkt, wobei 1x freiwillig unterbrochen wurde. Frage dazu: Wie oft dürfte denn jetzt diese Person im letzten Semester zum Abitur, die Abiturprüfung verhauen und wiederholen? Nach meiner Information darf man doch nur 2x wiederholen und dies musste Person X ja schon (wie oben erwähnt) Angenommen Person verhaut die Abiturprüfung und muss anschließen die Schule verlassen...kann die Person auf ein anderes Abendgymnasium gehen und dort erneut zur Abiturprüfung drangehen? Zur Veranschaulichung: E1 = versetzt E2 = nicht versetzt E2 = versetzt Q1 = versetzt Q2 = unterbrochen Q2 = nicht versetzt (wegen Fehlzeiten) Q2 = versetzt plus Fachhochschulreife (Fachabitur)erreicht Q3 = versetzt Q4 = 4 Wochen Schule und der Rest Abiturprüfung |
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