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Wie geht mman gegen ungerehtfertige Zeugnisnoten vor?

Dies ist eine Diskussion zu Wie geht mman gegen ungerehtfertige Zeugnisnoten vor? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.07.2010, 09:22
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Wie geht mman gegen ungerehtfertige Zeugnisnoten vor?

Gehen wir mal von einem fiktiven Fall im Budesland NRW an einem Berufkllege und einem Fach in dem 4 Lehrer zu gleichen Anteilen unterrichten. Am Ende kriegt ein Shüler in dem Fach eine 5. Die Note gefährdet die Versetzug (Nachprüfng möglich). Außerdem empfindet der Schüler die Note als ungerecht Aufgrund der Benotung.

Wie kann man dagegegen Vorgehen?

Mit den Lehrer sprechen? iederspruch gegen diese Zeugnisnote Einlegen? Wie wäre dann gegen den WIederspruch di Vorgehensweise? Wann würde der Schüler ewas über den Ausgang des Wiederspruchs Erfahren?

Wenn es nich hilft vor dem Verwaltnsgericht klagen? Mit welchen kosten müsste der Schüler dann rechnen, falls die Klage keinen Erfolg hätte?
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  #2 (permalink)  
Alt 14.07.2010, 09:24
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AW: Wie geht mman gegen ungerehtfertige Zeugnisnoten vor?

Wenn die Note in Deutsch war, dann war ne fünf wirklich nicht gerechtfertigt!
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Zitat:
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  #3 (permalink)  
Alt 14.07.2010, 09:28
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AW: Wie geht mman gegen ungerehtfertige Zeugnisnoten vor?

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Wenn die Note in Deutsch war, dann war ne fünf wirklich nicht gerechtfertigt!
Das wr nicht deutsch. Es liegt an der unmöglichen Ttastatur in der Schule.
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  #4 (permalink)  
Alt 14.07.2010, 09:31
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AW: Wie geht mman gegen ungerehtfertige Zeugnisnoten vor?

Zitat:
Zitat von Killer18 Beitrag anzeigen
Es liegt an der unmöglichen Ttastatur in der Schule.
Zu viele Buchstaben drauf?





Mal im Ernst, gib mal etwas mehr Input zu den fiktiven Problem, sonst ist es schwer einzuschätzen!
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  #5 (permalink)  
Alt 14.07.2010, 09:44
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AW: Wie geht mman gegen ungerehtfertige Zeugnisnoten vor?

Rechtlich ist die Sache klar: Man muss gegen das gesamte Zeugnis Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben.

Chancen? Ziemlich schlecht, denn die vier Lehrer werden sich gut abgesprochen haben. Abgesehen davon: die Geschmäcker sind verschieden.

Ich habe schon massenhaft Schüler erlebt, die zu schlecht benotet wurden, aber nur wenige, die zu gut benotet wurden. Woher das wohl kommt...

Ich würde raten, den kleinen Dienstweg einzuschlagen und mit den Lehrern zu reden. Und nicht mit so affigen Argumenten kommen wie "aber der X hat eine 4, und ich habe doch im Unterricht mehr gesagt".
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  #6 (permalink)  
Alt 14.07.2010, 10:43
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AW: Wie geht mman gegen ungerehtfertige Zeugnisnoten vor?

Es geht darum das der Schüler die 5 nicht nachvollziehen kann.

Das Fach setz sich zusammen aus irgendwelchen sachen wie Backen + Kochen (2 mal) und Laborküche.

Drei der vier Lehrer haben dem Schüler jedesmal wenn im Laufe des Schuljahres Noten besprochen worden sind dem Schüler gesagt, dass er auf einer vier steht. Bei diesen Lehrer gab es zum Teil keinen Unterricht mehr. Über eine Abschließende Note konnte nicht besprochen werden, weil die Schüler ins Praktikum mussten und die eine Lehrerin ihre Note noch nicht fertig hatte.

Wie man auf die 5 aus diesen Gründen rechnerisch kommen kann ist für den Schüler ein Rätsel. Vor allem, weil er bei der entsprechenden Lehrerin für den gesamten Unterricht 45 von 100 Punkten bekommen hat. Es gab auch 60 und 67 von 100 Punkten bei.

2 der Lehrer waren nicht bereit dem Schüler die Fragen zu beantworten und sind den Fragen ausgewiechen. Vielleicht sollte noch genannt werden, dass der Schüler in einem Test über 90 von 100 Punkten bekommen hat. Mündlich war er nicht sogut. (Bei der Lehrerin die die Noten noch nicht fertig hatte. Es ist aber praktischer Unterricht und da zählen die schriftlichen Leistungen nicht so stark wie sonst.)

Wiederspruch ist bereits eingelegt. Wie lange muss man warten bis man da etwas hört? Darüber gabs keine Auskunft.
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  #7 (permalink)  
Alt 14.07.2010, 10:48
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AW: Wie geht mman gegen ungerehtfertige Zeugnisnoten vor?

Zitat:
Zitat von Killer18 Beitrag anzeigen
Wiederspruch ist bereits eingelegt. Wie lange muss man warten bis man da etwas hört? Darüber gabs keine Auskunft.
Was heißt "Wiederspruch"? (Deutsch ist tatsächlich mangelhaft!)

Gegen das Zeugnis kann innerhalb von vier Wochen Klage erhoben werden, wenn es eine Rechtsmittelbelehrung enthält ("Gegen diese Urkunde o.ä. können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch..."). Ist keine Rechtsmittelbelehrung enthalten, verlängert sich die Klagefrist auf ein Jahr.
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  #8 (permalink)  
Alt 14.07.2010, 11:09
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AW: Wie geht mman gegen ungerehtfertige Zeugnisnoten vor?

Hier gehts nicht um deutsch.

Da ist so eine "Rechtsbehelfbelehrung" auf dem Zeugnis. Da steht das man gegen das Zeugnis Wiederspruch innerhalb eines Monats erheben kann. Es steht auch, dass der Wiederspruch der Schule schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären ist.

Das wurde auch gemacht.
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  #9 (permalink)  
Alt 14.07.2010, 11:44
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AW: Wie geht mman gegen ungerehtfertige Zeugnisnoten vor?

Dann wird man abwarten müssen, ob dem Widerspruch abgeholfen wird. Wenn nicht, sind weitere Rechtsmittel möglich, weil die Schule die Sache offensichtlich erst einmal "intern" klären will.

Nach drei Wochen würde ich nachfragen und ankündigen, einen Anwalt hinzuzuziehen...das heißt, wenn man die Sache tatsächlich durchziehen will.
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  #10 (permalink)  
Alt 14.07.2010, 13:22
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AW: Wie geht mman gegen ungerehtfertige Zeugnisnoten vor?

Wie könnte dann weiter der zeitliche Ablauf sein?
Es gibt einen Festen Termin für Nachprüfungen. Kann man bis dahin die Sache überhaupt Rechtskräftig klären, falls der Widerspruch keinen Erfolg haben wird?
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