Dies ist eine Diskussion zu Wegnahme von Gegenständen durch das Lehrpersonal innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Wegnahme von Gegenständen durch das Lehrpersonal Lehrer B bemerkt dies und zieht das Handy ein, um einen störungsfreien Unterricht zu gewährleisten. Das ist ja soweit von der Schulordnung gedeckt bzw. in der Landesverfassung. Zitat:
![]() - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Mildeste zur Verfügung stehende Mittel - Grundgesetz Artikel 14 Absatz 1 - verbotene Eigenmacht im Sinne des §858 BGB - Besitzschutzansprüche des § 861 BGB auf sofortige Wiedereinräumung des Eigentümers des Gegenstandes - Herausgabeanspruch des rechtmäßigen Eigentümers gemäß § 985 BGB Somit wäre der betreffende Gegenstand nach Ende der Schulstunde wieder auszuhändigen, da sich der Lehrer sonst strafbar machen würde. Eine Wegnahme über die Unterrichtsstunde hinaus wäre nicht das mildeste Mittel (den mit Ende der Unterrichtsstunde entfällt ja der Grund für die Wegnahme, nämlich eine störungsfreie Unterrichtsstunde). Die schöne "Verhältnismäßigkeit" ist der Hauptpunkt. Die Wegnahme als Erziehungsmaßnahme muss ja ein Ziel verfolgen, in dem Fall eine störungsfreie Unterrichtsstunde. Ist die Unterrichtsstunde vorbei, fehlt auch der Grund, das Handy noch länger einbehalten zu dürfen, da wäre die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben. Da ich aber nur Laie bin und mich schon endlo durch Google und sonstiges gequält habe, aber nie etwas fand, wo die Dauer rechtlich irgendwo erörtet wurde, wäre ich sehr erfreut, wenn jemand etwas Licht ins Dunkeln bringen könnte. Mich interessiert nur die rechtliche Situation, ich bin kein Schüler mehr, nur neugierig . |
| |||
| AW: Wegnahme von Gegenständen durch das Lehrpersonal Zitat:
|
| |||
| AW: Wegnahme von Gegenständen durch das Lehrpersonal Soweit ich weiss, ist es ein Verwaltungsakt, um einen störungsfreien Unterricht zu gewährleisten? |
| |||
| AW: Wegnahme von Gegenständen durch das Lehrpersonal Zitat:
|
| |||
| AW: Wegnahme von Gegenständen durch das Lehrpersonal Okay. Ich muss mich extrem verlesen haben.. Ich nehme alles zurück! Hab das "Wegnahme" irgendwie überlesen... |
| |||
| AW: Wegnahme von Gegenständen durch das Lehrpersonal Ich hab doch noch was gefunden, von einem Anwalt in einer TV-Sendung: http://www.vidup.de/v/XmUYe/ Damit dürfte sich das erledigt haben, bis Ende des Schultages muss das Gerät zurückgegeben werden, sonst macht sich der Lehrer strafbar. |
| |||
| AW: Wegnahme von Gegenständen durch das Lehrpersonal Zitat:
Einfach mal die Forensuche benutzen. Das Thema wird beinahe so oft diskutiert wie das Thema IQ-Test im Internet.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Wegnahme von Gegenständen durch das Lehrpersonal Zitat:
![]() http://www.youtube.com/watch?v=TgytqiKmA1M siehe insbesondere ab 4:00
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
| |||
| AW: Wegnahme von Gegenständen durch das Lehrpersonal Zitat:
Sofern das Handy dem Schüler gehört natürlich, gehörts den Eltern wärs einfach. Zitat:
Wie ich bereits im Eingangspost geschrieben habe, lesen hilft .Ansonsten bin ich über einen Link dankbar, aber ich habe in einer Woche nichts gefunden. |
| |||
| AW: Wegnahme von Gegenständen durch das Lehrpersonal Habe ich in drei Minuten gefunden: Handy einziehen, wie lange= Handy in der Schule konfisziert ohne ersichtlichen Grund Handy und PDA Entzug in der Schule Schulrecht + Handy (der letzte Link ist der beste). Danach habe ich aufgehört zu suchen, es wird noch mehr da sein. In der erweiterten Suche nach Handy im Bereich Schulrecht suchen... Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Experten fordern mehr Lehrpersonal für Bachelor- und Masterstudiengänge in Molekularen Biowissenschaften | Nachrichten: Wissenschaft | 30.06.2010 11:00 |
| Pinkwart: Investition in zusätzliches Lehrpersonal ist Beispiel vorbildlicher Verwendung von Studienbeiträgen | Nachrichten: Wissenschaft | 20.11.2008 13:00 |
| Vorsatz Wegnahme | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 11.10.2008 13:52 |
| Wegnahme von Eigentum hilfloser Person | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 19.07.2007 12:02 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios