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Wegnahme von Gegenständen durch das Lehrpersonal

Dies ist eine Diskussion zu Wegnahme von Gegenständen durch das Lehrpersonal innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.07.2011, 17:15
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Wegnahme von Gegenständen durch das Lehrpersonal

Schüler A hat ein Handy, welches den Unterricht stört (klingeln, Sms schreiben oder sonstiges).
Lehrer B bemerkt dies und zieht das Handy ein, um einen störungsfreien Unterricht zu gewährleisten.

Das ist ja soweit von der Schulordnung gedeckt bzw. in der Landesverfassung.

Zitat:
zeitlich begrenzte Wegnahme
Meiner Auffassung nach ist die Zeitspanne, bis zu der ein Lehrer den betreffenden Gegenstand einbehalten darf, gedeckelt durch:

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Mildeste zur Verfügung stehende Mittel
- Grundgesetz Artikel 14 Absatz 1
- verbotene Eigenmacht im Sinne des §858 BGB
- Besitzschutzansprüche des § 861 BGB auf sofortige Wiedereinräumung des Eigentümers des Gegenstandes
- Herausgabeanspruch des rechtmäßigen Eigentümers gemäß § 985 BGB

Somit wäre der betreffende Gegenstand nach Ende der Schulstunde wieder auszuhändigen, da sich der Lehrer sonst strafbar machen würde.
Eine Wegnahme über die Unterrichtsstunde hinaus wäre nicht das mildeste Mittel (den mit Ende der Unterrichtsstunde entfällt ja der Grund für die Wegnahme, nämlich eine störungsfreie Unterrichtsstunde).
Die schöne "Verhältnismäßigkeit" ist der Hauptpunkt. Die Wegnahme als Erziehungsmaßnahme muss ja ein Ziel verfolgen, in dem Fall eine störungsfreie Unterrichtsstunde. Ist die Unterrichtsstunde vorbei, fehlt auch der Grund, das Handy noch länger einbehalten zu dürfen, da wäre die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben.

Da ich aber nur Laie bin und mich schon endlo durch Google und sonstiges gequält habe, aber nie etwas fand, wo die Dauer rechtlich irgendwo erörtet wurde, wäre ich sehr erfreut, wenn jemand etwas Licht ins Dunkeln bringen könnte.

Mich interessiert nur die rechtliche Situation, ich bin kein Schüler mehr, nur neugierig .
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  #2 (permalink)  
Alt 07.07.2011, 17:29
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AW: Wegnahme von Gegenständen durch das Lehrpersonal

Zitat:
Zitat von grorg Beitrag anzeigen
Die schöne "Verhältnismäßigkeit" ist der Hauptpunkt. Die Wegnahme als Erziehungsmaßnahme muss ja ein Ziel verfolgen, in dem Fall eine störungsfreie Unterrichtsstunde. Ist die Unterrichtsstunde vorbei, fehlt auch der Grund, das Handy noch länger einbehalten zu dürfen, da wäre die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben.
Ein störungsfreier Unterricht ist keine Erziehungsmaßnahme.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.07.2011, 17:40
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AW: Wegnahme von Gegenständen durch das Lehrpersonal

Zitat:
Zitat von *Jule* Beitrag anzeigen
Ein störungsfreier Unterricht ist keine Erziehungsmaßnahme.
Soweit ich weiss, ist es ein Verwaltungsakt, um einen störungsfreien Unterricht zu gewährleisten?
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  #4 (permalink)  
Alt 07.07.2011, 17:42
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AW: Wegnahme von Gegenständen durch das Lehrpersonal

Zitat:
Zitat von grorg Beitrag anzeigen
Soweit ich weiss, ist es ein Verwaltungsakt, um einen störungsfreien Unterricht zu gewährleisten?
Worauf ich hinaus wollte, war: Durch störungsfreien Unterricht erzieht man niemanden. Erziehungsmaßnahmen sollen einen störungsfreien Unterricht gewährleisten/fördern.
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Alt 07.07.2011, 17:55
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AW: Wegnahme von Gegenständen durch das Lehrpersonal

Okay. Ich muss mich extrem verlesen haben.. Ich nehme alles zurück! Hab das "Wegnahme" irgendwie überlesen...
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Alt 07.07.2011, 19:16
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AW: Wegnahme von Gegenständen durch das Lehrpersonal

Ich hab doch noch was gefunden, von einem Anwalt in einer TV-Sendung:
http://www.vidup.de/v/XmUYe/

Damit dürfte sich das erledigt haben, bis Ende des Schultages muss das Gerät zurückgegeben werden, sonst macht sich der Lehrer strafbar.
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Alt 08.07.2011, 06:54
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AW: Wegnahme von Gegenständen durch das Lehrpersonal

Zitat:
Zitat von grorg Beitrag anzeigen
Damit dürfte sich das erledigt haben, bis Ende des Schultages muss das Gerät zurückgegeben werden, sonst macht sich der Lehrer strafbar.
Es sei denn, es wäre eine andere Vereinbarung mit den Eltern/dem Schüler getroffen worden ("Wer so bl.öd ist, das Handy im Unterricht zu benutzen, dem wird es abgenommen und zerstört").

Einfach mal die Forensuche benutzen. Das Thema wird beinahe so oft diskutiert wie das Thema IQ-Test im Internet.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 08.07.2011, 08:25
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Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Das Thema wird beinahe so oft diskutiert wie das Thema IQ-Test im Internet.
Der Vergleich erschließt sich mir beim besten Willen nicht

http://www.youtube.com/watch?v=TgytqiKmA1M siehe insbesondere ab 4:00
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #9 (permalink)  
Alt 11.07.2011, 18:22
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Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Es sei denn, es wäre eine andere Vereinbarung mit den Eltern/dem Schüler getroffen worden ("Wer so bl.öd ist, das Handy im Unterricht zu benutzen, dem wird es abgenommen und zerstört").
Ob dadurch das Eigentumsrecht ausgehebelt werden kann, bezweifel ich.
Sofern das Handy dem Schüler gehört natürlich, gehörts den Eltern wärs einfach.

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Einfach mal die Forensuche benutzen. Das Thema wird beinahe so oft diskutiert wie das Thema IQ-Test im Internet.
Ja, und mit der Suchfunktion hier und bei Google findet man NICHTS über die Dauer der Wegnahme.
Wie ich bereits im Eingangspost geschrieben habe, lesen hilft .

Ansonsten bin ich über einen Link dankbar, aber ich habe in einer Woche nichts gefunden.
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  #10 (permalink)  
Alt 11.07.2011, 19:53
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AW: Wegnahme von Gegenständen durch das Lehrpersonal

Zitat:
Zitat von grorg Beitrag anzeigen
Ja, und mit der Suchfunktion hier
Habe ich in drei Minuten gefunden:
Handy einziehen, wie lange=
Handy in der Schule konfisziert ohne ersichtlichen Grund
Handy und PDA Entzug in der Schule
Schulrecht + Handy
(der letzte Link ist der beste). Danach habe ich aufgehört zu suchen, es wird noch mehr da sein. In der erweiterten Suche nach Handy im Bereich Schulrecht suchen...

Zitat:
und bei Google findet man NICHTS über die Dauer der Wegnahme.
http://lmgtfy.com/?q=schule+handy+wegnehmen (3. Link, 3 Minuten)

Zitat:
Wie ich bereits im Eingangspost geschrieben habe, lesen hilft .
Cool...
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