Dies ist eine Diskussion zu Was heisst "erwartet werden kann" innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Was heisst "erwartet werden kann" Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9, die das Ziel der jeweiligen Jahrgangsstufe erstmals nicht erreicht haben, können mit Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten auf Probe vorrücken, wenn nach dem Gesamtbild aller erzielten Leistungen erwartet werden kann, dass sie im nächsten Schuljahr das Ziel der Jahrgangsstufe erreichen. 2 Dies gilt für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 nur, wenn sie das Ziel der Jahrgangsstufe wegen Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern, darunter in Kernfächern keine schlechtere Note als einmal Note 5, nicht erreicht haben; hier kommt es darauf an, ob erwartet werden kann, dass sie das Ziel des Gymnasiums erreichen. 3 Die Entscheidung trifft die Lehrerkonferenz auf der Grundlage einer Empfehlung der Klassenkonferenz. (§ 63 GSO) Entscheidend ist für mich: Schüler ... können ... auf Probe vorrücken, wenn ... erwartet werden kann, dass sie im nächsten Schuljahr das Ziel der Jahrgangsstufe erreichen.... Was verstehen Juristen unter "erwartet werden kann" . Dass es möglich ist, dass es wahrscheinlich ist, dass es wahrscheinlich ist, wenn sich der Schüler mehr anstrengt, dass es wahrscheinlich ist, dass er es schafft als das er es nicht schafft ... oder oder oder Dabei bin ich auch noch auf eine andere ähnliche Frage gekommen. Es heisst doch so schön lieber x Schuldige laufen lassen, als einen Unschuldigen einsperren. Das x variiert je nach Quelle. Wie sehen das Strafrechtler - aber das nur nebenbei, weil es auch um Wahrscheinlichkeiten geht. |
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| AW: Was heisst "erwartet werden kann" Zitat:
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| AW: Was heisst "erwartet werden kann" Zitat:
"Zu erwarten" ist unscharf und muss von einem oder mehreren entschieden werden. Man sollte dabei nicht vergessen, dass der Schüler wahrscheinlich eine massive Wissenslücke hat. Ihm ist es normalerweise nicht gelungen, diese Lücke trotz Verwarnung nach dem Halbjahr zu schließen - es ist also stets fraglich, ob ihm das im nächsten Jahr gelingt. Eines ist noch zu erwähnen: schlechte Noten zu schreiben und hinterherzuhängen ist für einen Schüler deprimierend. Ein zweites Jahr, in dem sich keine Besserung einstellt, ist eine Katastrophe. Handelt es sich um die 10. Klasse, geht der Schüler mit einem Abgangszeugnis, mit dem er sich nie mehr bewerben kann. Und ist es eine andere Klasse (oder die 11), schleppt er nunmehr Lücken mit sich, die noch größer geworden sind. Ich bin der Meinung, dass man hier lieber einen Unschuldigen zuviel bestrafen sollte als 10 Schuldige laufen zu lassen - denn die 10 Schuldigen werden leiden. Die "Ehrenrunde" wird später niemanden interessieren, schlechte Noten aber schon.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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