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Was darf eine Erzieherin?

Dies ist eine Diskussion zu Was darf eine Erzieherin? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.02.2011, 16:33
Boardneuling
 
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Was darf eine Erzieherin?

Folgendes:
Fr. H aus Polen hat ihr Sohn in die erste Klasse. Dort gibt es die Lehrerin und die Erzieherin.
Nun die Erzieherin benimmt sich etwas verdächtig dem Kind gegenüber, was nach Diskriminierung aussieht.
Egal was passiert ist das Kind schuldig, im Hort dürfen die Kinder nicht sprechen, sondern müssen sie sitzen und nicht bewegen während die Erzieherin klassische Musik hört, und das bis 2 Stunden!!
Fr. H holt das Kind täglich von der schule ab und es kam keine Beschwerde, und als es los ging in die Faschingparty, dürften alle Kinder ausser der Sohnr von Fr. H, weil er sich die ganze Woche schlecht benommen hat. Es kam keine Mitteilung im Hausaufgabenheft sowie es kein Gespräch mit Fr. H statt fand. Als die Erzieherin dem Kind weinen sah, hat sie gelacht und ihm noch im gesischt gesagt das jemand so schlecht wie er nirgendswo gehen wird...
Alles was passiert ist das Kind immer Schuld, wird immer vernachlässigt und hat mittlerweile keine Lust zur Schule zu gehen...
Es scheint so zu sein als ob die andere Lehrer und Erzieher Angst von die Dame haben.
Vom das Kind eine Stunde an die Ecke stehen zu lassen bis anschreien nur weil er seine Handschuhe im Klassenraum vergessen hat und ihm zwingt nach Hause zu gehen ohne Handschuhe mitte im Winter, passierten viele andere Sachen alle gegen der Sohn von Fr. H.
Wie soll die Mutter dagegen gehen? Die Lehrerin ist krank schon seit lange und diese Dame vertretet zurzeit.
Was kann Fr. H. machen?
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  #2 (permalink)  
Alt 27.02.2011, 17:21
V.I.P.
 
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AW: Was darf eine Erzieherin?

Zitat:
Zitat von Koolcity Beitrag anzeigen
Wie soll die Mutter dagegen gehen?
1. Sich alles in Ruhe vom Sohn erzählen lassen und aufschreiben.
2. andere Schüler und Eltern fragen, ob die Aussagen bestätigt werden können.
3. Damit zum Direktor gehen und ankündigen, es würde Strafantrag wegen Beleidigung gestellt und die Sache würde sofort an das Kultusministerium und die Presse weitergeleitet. Entfernung dieser Erzieherin verlangen und den Sohn bis dahin in eine andere Klasse versetzen lassen.

Das Wichtigste: so gut es geht sachlich bleiben und sich nicht von der Anzeige und der Dienstaufsichtsbeschwerde abbringen lassen. Wird der Direktor zickig, ebenfalls gegen diesen Dienstaufsichtsbeschwerde erstatten, weil davon auszugehen ist, dass er die Lehr- und Erziehungsmethoden kennt.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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