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Vollzeit-/Berufsschulpflicht Hessen u. Baden-Württemberg

Dies ist eine Diskussion zu Vollzeit-/Berufsschulpflicht Hessen u. Baden-Württemberg innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 09:27
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Vollzeit-/Berufsschulpflicht Hessen u. Baden-Württemberg

Zum Fall: Eine Person (16 J.) hat den mittleren Bildungsabschluss und daher 10 Schuljahre absolviert, besucht z.Z. keine Schule und hat keine Lehrstelle. Nun droht ihm der Rektor einer Berufsschule, ihm die Polizei auf den Hals zu hetzen sofern er nicht umgehend die Berufsschule besucht.

Wie versteht ihr den folgenden Teil des Schulgesetzes?

Zitat:
(1) Die Vollzeitschulpflicht dauert neun Jahre. Sie endet spätestens mit dem erfolgreichen Besuch der Jahrgangsstufe 9.
(2) Für Schülerinnen und Schüler, die das Ziel der Hauptschule nicht erreicht haben, kann auf Antrag der Eltern die Schulleiterin oder der Schulleiter die Vollzeitschulpflicht um ein Jahr, das Staatliche Schulamt in besonderen Fällen um bis zu zwei weitere Jahre verlängern, wenn begründete Aussicht besteht, dass durch den weiteren Schulbesuch der Abschluss erreicht wird.
(3) Für Jugendliche, die nach dem Ende der Vollzeitschulpflicht (Abs. 1) weder eine weiterführende Schule besuchen noch in ein Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in eine Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit eintreten, wird die Vollzeitschulpflicht um ein Jahr verlängert. In begründeten Ausnahmefällen kann das Staatliche Schulamt auf Antrag der Eltern weitere gleichwertige Maßnahmen der verlängerten Vollzeitschulpflicht gleichstellen.
Es heißt ja, dass die Vollzeitschulpflicht (9 Jahre) für Schüler ohne Ausbildungsstelle um ein Jahr verlängert wird.
Hat der Schüler diese mit dem Erlangen der mittleren Reife erfüllt?
Und ist es richtig, dass er in Hessen nicht berufsschulpflichtig sondern nur -berechtigt ist?
Wie wäre es in Baden-Württemberg, wäre seine Vollzeit- bzw. Berufsschulpflicht dort auch erfüllt?
Der Schüler und seine Eltern würden einfach gerne wissen, ob sie gegen die Drohungen des Rektors etwas tun können oder ob er im Recht ist und das Kind die Schule besuchen muss.
Bitte auch um Nachweis im Schulgesetz, falls das o.g. nicht korrekt sein sollte.

Danke im Voraus.
Liebe Grüße,
Nina
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Alt 01.02.2012, 09:35
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AW: Vollzeit-/Berufsschulpflicht Hessen u. Baden-Württemberg

Ein Gesetz liest man am besten ganz und nicht nur in Passagen. Lies doch mal die §§62 und 63 Hessisches Schulgesetz: http://www.hessen.de/irj/servlet/prt...222222222,true

Allgemein gesagt wird es in Deutschland ohne erfolgreiche Ausbildung oder Abitur kaum noch eine Möglichkeit geben der 13-jährigen Schulpflicht zu entgehen, wenn man nicht volljährig ist. (in BW sinds die §§ 77ff.)
__________________
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