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Verweigerung der Wiederholung einer Klassenstufe?

Dies ist eine Diskussion zu Verweigerung der Wiederholung einer Klassenstufe? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.04.2011, 15:00
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Verweigerung der Wiederholung einer Klassenstufe?

Hallo, in der Oberstufe eines Gymnasiums darf man ja eigentlich eine Klassenstufe freiwillig wiederholen.

Aber mal angenommen, der Stellvertreter des Schuldirektors verbietet sämtlichen Schülern das Wiederholen, seit der Direktor weg ist. Dürfte er das überhaupt machen?

Wenn er das nicht machen dürfte, wo könnten sich denn die Schüler beschweren?

Danke für Antworten!
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  #2 (permalink)  
Alt 13.04.2011, 16:50
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AW: Verweigerung der Wiederholung einer Klassenstufe?

Zitat:
Zitat von W4mb0 Beitrag anzeigen
Hallo, in der Oberstufe eines Gymnasiums darf man ja eigentlich eine Klassenstufe freiwillig wiederholen.
Wo steht das?
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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