Dies ist eine Diskussion zu Vertrag mit Hochschule kündigen innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Vertrag mit Hochschule kündigen und zwar wollte ich wissen ob eine möglichkeit besteht aus einem "Vertrag" mit einer Hochschule auszutreten nachdem das Semester bereits angefangen hat.Der Vertrag war ein Anmeldeformular mit Anschrift und Adresse Agb´s oder andere Dinge die an einen Vertrag errinnern wurden nicht unterschrieben nun nach Semesterbeginn wurde das Geld eingefodert. welche Möglichkeiten hat man nun?Ist es korrekt dass man erst zum Ende des Semesters wieder kündigen kann und ist ein solches Anmeldeformular wirklich verpflichtend? MfG Sonny |
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| Vertrag mit Hochschule kündigen Guten Tag ! Wäre wirklich sehr dankbar für eine Antwort weiß immer noch nicht was ich machen soll und wie ich am besten verfahren soll?!?! MfG |
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| AW: Vertrag mit Hochschule kündigen In der Fragestellung fielen die Wörter 'Vertrag' und 'AGB'. Somit meine Frage, ist das eine öffentliche Hochschule oder eine private Hochschule? -Wenn es eine öffentliche Hochschule sein sollte, dann: in welchem Bundesland? -Wenn es eine private Hochschule sein sollte, dann wäre es wichtig zu wissen, wie die Verträge abgeschlossen wurden (per Internet? schriftlich? mündlich?). Ferner: sollte es ein Fernstudium sein oder ein Präsenzstudium? Nur nach Beantwortung dieser Fragen liesse sich ein Lösung finden.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! Geändert von klausschlesinge (26.04.2011 um 23:14 Uhr). |
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| AW: Vertrag mit Hochschule kündigen Leider wird mir vom Fragesteller nicht mitgeteilt, ob die Hochschule im Sachverhalt öffentlich oder privat ist. Die meisten Hochschule sind öffentlich. Daher beantworte ich jetzt die Frage in Bezug auf eine öffentliche Hochschule. § 19 Abs. 6 S. 4 Niedersächsisches Hochschulgesetz lautet: Beantragt der oder die Studierende die Exmatrikulation (=Ausschreibung aus der Hochschule) vor oder innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn, so sind geleistete Abgaben und Entgelte zu erstatten. Mit anderen Worten: An einer öffentlichen Niedersächsischen Hochschule kann man sich binnen eines Monats nach Vorlesungsbeginn auf eigenen Antrag ausschreiben und bekommt die eingezahlten Studiengebühren und Semesterbeiträge zurück erstattet. In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Regelungen. Zumindest für Baden-Württemberg weiß ich das sicher. Ganz einfach mal googeln und im entsprechenden Hochschulgesetz des Bundeslandes nachschauen wie das dort mit der Gebührenrückzahlung bei frühzeitiger Ausschreibung aussieht, bzw. ganz einfach zum Immatrikulationsamt der Hochschule gehen und sich ausschreiben.
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| AW: Vertrag mit Hochschule kündigen Es handelt sich um eine private Hochschule in Hamburg.Das Studium wäre in Präsenzveranstaltungen zu bewältigen gewesen.Ausgefüllt wurde ein Zettel mit Anschrift und Adresse und dieser leider unterschrieben(und zugeschickt).Auf diesem Zettel war allerdings nicht ersichtlich, dass immense Kosten mit der Einschreibung verbunden sind.Zeugnisse sowie andere persönliche Dokumente wurden nicht abgegeben. Die Geschäftsbedingungen verlangen eine Küdigung 6 Wochen vor Semesterbeginn ist dies zulässig?Macht es Sinn gerichtlich dagegen vorzugehen? MfG Sonny |
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| AW: Vertrag mit Hochschule kündigen Zitat:
Generall ist es rechtens, daß von der Privat-Uni Studiengebühren (auch hohe) erhoben werden. Ob das vertraglich alles so richtig ist, kann ich nicht beurteilen, da der fiktive Vertrag hier nicht vorliegt, jedoch dessen Inhalt ohne Namens- und ohne Uni-Nennung hier noch vom Fragesteller eingestellt werden könnte.
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| AW: Vertrag mit Hochschule kündigen
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