Dies ist eine Diskussion zu VERTRAG , kann vorzeitig gekündigt werden??? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| VERTRAG , kann vorzeitig gekündigt werden??? folgender Sachverhalt: A entscheidet sich über eine Abendschule(zweiter Bildungsweg) seine Realschulreife nachzuholen. Er meldet sich zum 01.04.2007 an , die Anmeldung erfolgt durch einen Vertrag der bis zum 01.04.2008 läuft, Nun muss Herr A aus Beruflichen gründen Kündigen da er es Beruflich nicht mehr machbar ist nebenbei die Schule zu besuchen. ( Differenz zwischen Wohung knapp 40km und Arbeitsplatz über 500km). Er darf Kündigen von der Schule aus aber muss bis 01.09.2007 weiterbezahlen, auch wenn er die Schule nicht mehr besucht. Hier die Klausel aus dem Vertrag.... 10.Die Kündigung des Vertrages ist möglich. 1.durch den Kursteilnehmer zum Ende des Kurshalbjahres.Sie muss schriftlich bis zum 30.06 ausgesprochen werden, mit Wirkung zum 30.09.2007 und im Institut eingegangen sein sowie von diesem bestätigt werden. Vorauszahlung werden mtl. 210 angerechnet. Die Differenz wird am Ende des Halbjahres zurückerstattet. .....Ende Nun meine Frage , hat A die möglichkeit schneller aus diesem Vertrag auszusteigen??? |
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| AW: VERTRAG , kann vorzeitig gekündigt werden??? Eine Möglichkeit ist immer die außerordentliche, fristlose Kündigung. Dafür bedarf es aber schwerwiegender Gründe, die es dem einen Vertragspartner nicht mehr zumutbar machen, an dem Vertrag weiter festgehalten zu werden. Solche Gründe sehe ich bei dieser Sachverhaltsschilderung jedenfalls nicht. |
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| AW: VERTRAG , kann vorzeitig gekündigt werden??? .... durch Tod .. z.B. Anderfalls muss man der Schule schon auch eine faire Chance zubilligen, da diese ebenfalls ihre Lehrkräfte koordinieren und bezahlen müssen! Ist zwar in dieser Situation ein "saurer Apfel" für den Schüler, aber dennoch vertretbar, wie ich meine. Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: VERTRAG , kann vorzeitig gekündigt werden??? Also ist er Lückenlos??? Muss doch eine Möglicheit geben.... |
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| AW: VERTRAG , kann vorzeitig gekündigt werden??? sagte doch, bis der Tod Euch scheidet! Ein Vertrag ist eben eine Willenserklärung zwischen den Parteien, sonst könnte man ja auch derlei gleich lassen! ....dort werden gegenseitig Rechte nund Pflichten vereinbart! Hoffe nur, dass nicht auch noch ein Vertrag über 24 Monate mit einem Fitness-Studio ansteht??? Somit bliebe eigentlich nur der Versuch eine gütliche Einigung zu erreichen, eventuell mit einer geringeren Abstandszahlung,..???? Rechtlich ist kaum Verwertbares gegeben, so meine Meinung Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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