Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

VERTRAG , kann vorzeitig gekündigt werden???

Dies ist eine Diskussion zu VERTRAG , kann vorzeitig gekündigt werden??? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 05.06.2007, 21:33
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 15
Keine Wertung, zimbus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zimbus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zimbus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zimbus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zimbus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zimbus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zimbus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zimbus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zimbus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zimbus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
VERTRAG , kann vorzeitig gekündigt werden???

Hallo an alle Juris, ;-),

folgender Sachverhalt:

A entscheidet sich über eine Abendschule(zweiter Bildungsweg) seine Realschulreife nachzuholen.
Er meldet sich zum 01.04.2007 an , die Anmeldung erfolgt durch einen Vertrag der bis zum 01.04.2008 läuft, Nun muss Herr A aus Beruflichen gründen Kündigen da er es Beruflich nicht mehr machbar ist nebenbei die Schule zu besuchen. ( Differenz zwischen Wohung knapp 40km und Arbeitsplatz über 500km).

Er darf Kündigen von der Schule aus aber muss bis 01.09.2007 weiterbezahlen, auch wenn er die Schule nicht mehr besucht.

Hier die Klausel aus dem Vertrag....

10.Die Kündigung des Vertrages ist möglich.
1.durch den Kursteilnehmer zum Ende des Kurshalbjahres.Sie muss schriftlich bis zum 30.06 ausgesprochen werden, mit Wirkung zum 30.09.2007 und im Institut eingegangen sein sowie von diesem bestätigt werden. Vorauszahlung werden mtl. 210€ angerechnet. Die Differenz wird am Ende des Halbjahres zurückerstattet.
.....Ende


Nun meine Frage , hat A die möglichkeit schneller aus diesem Vertrag auszusteigen???
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 06.06.2007, 11:27
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 16
Keine Wertung, utschibutschibu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, utschibutschibu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, utschibutschibu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, utschibutschibu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, utschibutschibu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, utschibutschibu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, utschibutschibu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, utschibutschibu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, utschibutschibu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, utschibutschibu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: VERTRAG , kann vorzeitig gekündigt werden???

Eine Möglichkeit ist immer die außerordentliche, fristlose Kündigung. Dafür bedarf es aber schwerwiegender Gründe, die es dem einen Vertragspartner nicht mehr zumutbar machen, an dem Vertrag weiter festgehalten zu werden. Solche Gründe sehe ich bei dieser Sachverhaltsschilderung jedenfalls nicht.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 06.06.2007, 11:35
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern (i.d. Heimlichen Hauptstadt)
Beiträge: 7.197
94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)  
AW: VERTRAG , kann vorzeitig gekündigt werden???

.... durch Tod .. z.B.

Anderfalls muss man der Schule schon auch eine faire Chance zubilligen, da diese ebenfalls ihre Lehrkräfte koordinieren und bezahlen müssen!

Ist zwar in dieser Situation ein "saurer Apfel" für den Schüler, aber dennoch vertretbar, wie ich meine.

Lg. aus München
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 06.06.2007, 13:19
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 15
Keine Wertung, zimbus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zimbus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zimbus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zimbus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zimbus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zimbus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zimbus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zimbus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zimbus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zimbus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: VERTRAG , kann vorzeitig gekündigt werden???

Also ist er Lückenlos???

Muss doch eine Möglicheit geben....
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 06.06.2007, 13:28
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern (i.d. Heimlichen Hauptstadt)
Beiträge: 7.197
94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)  
AW: VERTRAG , kann vorzeitig gekündigt werden???

sagte doch, bis der Tod Euch scheidet!

Ein Vertrag ist eben eine Willenserklärung zwischen den Parteien, sonst könnte man ja auch derlei gleich lassen!

....dort werden gegenseitig Rechte nund Pflichten vereinbart!

Hoffe nur, dass nicht auch noch ein Vertrag über 24 Monate mit einem Fitness-Studio ansteht???


Somit bliebe eigentlich nur der Versuch eine gütliche Einigung zu erreichen, eventuell mit einer geringeren Abstandszahlung,..????
Rechtlich ist kaum Verwertbares gegeben, so meine Meinung


Lg.
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Kann ein Maklervetrag als Mieter gekündigt werden? Immobilienrecht 02.02.2009 17:21
Wann kann der Mietvertrag gekündigt werden? Wieviel muss renoviert werden? Mietrecht 23.10.2007 18:13
Drohenden Croupiers kann gekündigt werden Nachrichten: Arbeitsrecht 06.08.2007 13:10
Wie kann man einen Vertrag über Online-Dienstleistungen vorzeitig kündigen? Internetrecht 16.12.2006 15:14
Haus in Zwangsverwaltung-kann Mietvertrag gekündigt werden? Mietrecht 29.03.2006 14:31





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Schulrecht und Hochschulrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN