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Versetzung in die Klasse 12

Dies ist eine Diskussion zu Versetzung in die Klasse 12 innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 24.06.2010, 15:28
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Exclamation Versetzung in die Klasse 12

Tag Leute,

als Schüler der 11. Klasse in einem Gymnasium in Berlin hat X gestern erfahren, dass er nicht in die 12. Klasse versetzt werden solle. Allerdings frage ich mich, ob dieser Beschluss der Schulkonferenz überhaupt legitim ist, denn für X sieht es im Moment so aus:

-Seine Noten hat X im Detail nicht erfahren, aber er geht im Moment davon aus, dass er eine 5 in den Fächern Mathematik, Chemie und Physik habe, des weiteren eine 2 in Philosophie und seiner ersten Fremdsprache Englisch, außerdem mindestens eine 3, nämlich in seiner zweiten Fremdsprache Latein

- Sein Halbjahreszeugnis sah fast identisch aus, nur noch schlechter: Statt einer 3 in Latein eine 4, statt einer 2 in Philosphie eine 3 und eine weitere 3 im Englisch Profilkurs, in dem X jetzt eine 4 hat. Vorwarnung: "Die Versetzung ist stark gefährdet." (X wäre mit diesem Leistungsstand am Ende des Schuljahres also versetzt worden, ansonsten hätte es schließlich "Die Versetzung ist zum jetztigen Zeitpunkt ausgeschlossen" heißen müssen, oder etwa nicht?)

- Bis auf den Hinweis vereinzelter Lehrer, X solle sich mehr in den Unterricht einbringen, bekam X im 2. Schulhalbjahr keine Warnung wegen einer möglichen Nichtversetzung

(Edit: Aufgrund dieser Punkte ist X natürlich davon ausgegangen, dass er versetzt werden würde, X hat sich auch nicht weiter als zur (vermeintlichen) Versetzung nötig im Unterricht angestrengt, zumal er laut Halbjahreszeugnis schließlich bestanden hätte. Wie aus dem Nichts heißt es nun aber doch, dass X es nicht geschafft habe!)

Ich stelle dies in das Forum, weil sich im Inernet nichts dazu finden ließ, auch das Schulgesetz des Landes Berlin konnte mir nicht weiterhelfen. Besonders schwierig ist die Frage auch, weil die 11. Klasse hier in Berlin abgeschafft wird (X ist also im letzten Jahrgang mit 13 Klassenstufen), öfters wurde gesagt, dass es eine Sonderregelung zur Versetzung gibt, die es dem Schüler besonders schwierig macht, die 11. Klasse wiederholen zu müssen.

Ich hoffe also, Ihr könnt mir helfen! Darf X überhaubt nicht versetzt werden? Hätte er nicht vorgewarnt werden müssen, spätestens auf dem Halbjahreszeugnis?

Vielen Dank im Voraus,
juma

Geändert von juma (24.06.2010 um 16:37 Uhr). Grund: edit
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  #2 (permalink)  
Alt 24.06.2010, 15:52
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AW: Versetzung in die Klasse 12

Lies mal die Forenregeln und ändere den Beitrag...

und das hier:
Zitat:
Zitat von juma Beitrag anzeigen
"Die Versetzung ist stark gefährdet." (X wär mit diesem Leistungsstand am Ende des Schuljahres also versetzt worden, ansonsten hätte es schließlich "Die Versetzung ist zum jetztigen Zeitpunkt ausgeschlossen" heißen müssen, oder etwa nicht?)
ist eine krasse Fehleinschätzung.

Zitat:
X hätte sich auch nicht weiter als nötig im Unterricht angestrengt,
War etwas weniger als nötig...

die für X wichtige Prüfungsordnung der Oberstufe findet man hier: http://www.berlin.de/imperia/md/cont...?download.html
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  #3 (permalink)  
Alt 24.06.2010, 16:13
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AW: Versetzung in die Klasse 12

Vielen Dank erst einmal für die Antwort und den Link.

§ 18 Abs. 1 besagt jedoch auch dass "Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte [...] über eine drohende Nichtversetzung rechtzeitig zu informieren" sind. Ist dies denn etwa nicht ausgeblieben, wenn X erst jetzt nach der Notenkonferenz informiert wird? Des weiteren MUSS (so weit ich weiß) die Versetzungseinschätzung korrekt eingetragen werden, andere Schüler seines Jahrgangs erhielten mit vier 5en auf dem Zeugnis die o.g. Einschätzung "Versetzung ausgeschlossen". Von Anfang befand X sich in dem Glauben, mit drei 5en das Schuljahr zu bestehen, zumal kein Lehrer ihm genauer Auskunft geben konnte. Hebt das nicht bereits die Nichtversetzung auf?

Geändert von juma (24.06.2010 um 16:35 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 24.06.2010, 16:32
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AW: Versetzung in die Klasse 12

Der Schüler wurde vorgewarnt, allerdings steht im Sachverhalt nicht, wann. Es ist eine offene Frage, ob eine Vorwarnung mit dem Halbjahreszeugnis rechtzeitig ist, ich denke aber, dass dies der Fall ist.

Die Warnung "Die Versetzung ist stark gefährdet" ist meines Erachtens als Warnung ausreichend, wie Du schon im §18 I letzter Satz VO-GO zitiert hast, reicht als Warnung "die Versetzung ist gefährdet". Der Satz "Die Versetzung ist ausgeschlossen" ist meiner Meinung nach eine unglaubliche Frechheit und nur mit dem Rat, sofort, also nach dem Halbjahr zu wiederholen, zu rechtfertigen. Dem Schüler wird angekündigt, dass er sich auch im 2. Halbjahr nicht ausreichend verbessern kann.

Was mit Schülern passiert, die G9 (also 13 Klassen) machen und in der 11 wiederholen, weiß ich nicht. Möglich, dass sie in die 10 zurückgehen müssen. Die Frage kann sicherlich der Direktor und evtl. ein Beratungslehrer beantworten. Ein genereller Schulausschluss ist aber nicht zu rechtfertigen, da ein Schüler nichts für die Schulreform kann.

Übrigens muss die Klassen- und nicht die Schulkonferenz über die Versetzung entscheiden.

EDIT: Sieh mal hier, §49 VO-GO:
Zitat:
Schülerinnen und Schüler der Gymnasien, die im Schuljahr 2010 / 2011 oder 2011 / 2012 die Einführungsphase ganz oder teilweise wiederholen, werden im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten in besonderen Klassen an Schwerpunktgymnasien des jeweiligen Bezirks zusammengefasst oder Klassen einer Einführungsphase an Gesamtschulen zugewiesen, sofern sie nicht zu einem beruflichen Gymnasium wechseln.
Das dürfte evtl. für den X zutreffen.
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berlin, gymnasium, oberstufe, schule, versetzung

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