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Verschärfter Verweis mit nachweisbar falscher Begründung

Dies ist eine Diskussion zu Verschärfter Verweis mit nachweisbar falscher Begründung innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 12.09.2011, 00:32
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Verschärfter Verweis mit nachweisbar falscher Begründung

Hallo,

angenommen folgende Situation: Eine Klassenfahrt wäre wegen mehrer Regelbrüche, v.a. wegen Alkohol, abgebrochen worden und man hätte als Schüler(Gymnasium, Bayern, Oberstufe) einen verschärften Verweis bekommen, der nachweislich mit falscher Begründung ausgesprochen worden wäre.

Es käme zu dieser Situation hinzu, dass kein einziger Schüler der Klassenfahrt je die Chance hatte sich angemessen zu den Vorwürfen zu äußern. Ein einberufener Disziplinarausschuss hätte jeder Gruppe(5-8 Personen je nach Zimmer) nur 2 Minuten Zeit gegeben sich zu äußern, was zeitlich nicht machbar wäre. Ziel wäre es gewesen nur nachweisen zu können wer welchen Alkohol hatte, um damit Schüler bestrafen zu können.

Die falsche Begründung wäre nun, dass besagter Schüler diesen verschärften Verweis bekommen hätte, weil er gegen das Verbot des Konsum von Alkohol verstoßen hätte, dies stünde auch so in dem Schreiben, welches darlegt welche Strafe den Schüler erwartet. Fakt wäre aber, dass er mit einer anderen Gruppe Schüler Alkohol gekauft hätte und dieser sofort nach dem Kauf abgenommen worden wäre, sodass er nicht mal seine Hände am Alkohol hatte(da dieser von einem anderen Schüler gekauft wurde, um ihn dann aufzuteilen). Dies könnte sowohl die Schülergruppe, als auch die Lehrer bezeugen(sofern diese ehrlich wären), sodass der verschärfter Verweis ungerechtfertigt wäre. Konsum ist ja nicht gleichzusetzen mit dem puren Kauf. Es stünde auch nur in den Regeln, dass der Konsum verboten wäre, vom Kauf ist nie die Rede.

Es sei bisher nur ein Schreiben angekommen, dass darlegt welche Strafe auf den Schüler zukommt, aber der verschärfte Verweis an sich wäre noch nicht da. Das Schreiben hat der Schüler allerdings schon seit über einem Monat.
Wie könnte sich dieser Schüler wehren?
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Alt 12.09.2011, 07:38
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AW: Verschärfter Verweis mit nachweisbar falscher Begründung

Zitat:
Zitat von Donors Beitrag anzeigen
Eine Klassenfahrt wäre wegen mehrer Regelbrüche, v.a. wegen Alkohol, abgebrochen worden
Wie alt waren die Schüler?

Zitat:
Die falsche Begründung wäre nun, dass besagter Schüler diesen verschärften Verweis bekommen hätte, weil er gegen das Verbot des Konsum von Alkohol verstoßen hätte, dies stünde auch so in dem Schreiben, welches darlegt welche Strafe den Schüler erwartet. Fakt wäre aber, dass er mit einer anderen Gruppe Schüler Alkohol gekauft hätte und dieser sofort nach dem Kauf abgenommen worden wäre, sodass er nicht mal seine Hände am Alkohol hatte(da dieser von einem anderen Schüler gekauft wurde, um ihn dann aufzuteilen).
Heißt das, er hat den Alkohol gekauft, um ihn anderen, wahrscheinlich Jüngeren, zu beschaffen?

Zitat:
Es sei bisher nur ein Schreiben angekommen, dass darlegt welche Strafe auf den Schüler zukommt,
Welche denn?

Gegen Verwaltungsakte der Schulbehörde ist Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich.
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Alt 12.09.2011, 13:49
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AW: Verschärfter Verweis mit nachweisbar falscher Begründung

Das Alter der Schüler bewegte sich von 17-19. In dem Fall geht es aber um einen volljährigen Schüler.

Nein, es wurde einfach ein Sixpack Bier gekauft der im Anschluss daran aufgeteilt werden sollte(auf 3 Personen, mindestens 17 Jahre alt und in dem Reiseort ist Bier auch ab 16 freigegeben)

Die Strafe, wie der Titel schon sagt, ist ein verschärfter Verweis plus Ordnungsdienst in der schuleigenen Mensa.
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Alt 12.09.2011, 14:34
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AW: Verschärfter Verweis mit nachweisbar falscher Begründung

Gab es denn ein dezidiertes Alkoholverbot?

Lies Dir das hier mal durch (Fall 2!): http://www.justiz.nrw.de/JM/landesju...sverfahren.pdf

Dies gilt nur für NRW, es dürfte aber in den anderen Bundesländern analog sein.
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Alt 12.09.2011, 14:59
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AW: Verschärfter Verweis mit nachweisbar falscher Begründung

Ja das gab es, allerdings hieß es in den unterschriebenen Erklärungen immer nur, dass der Konsum verboten sei, man hat es aber wirklich direkt nach dem Kauf abgenommen, sodass niemand trinken konnte.

Den Fall werde ich mir mlr mal durchlesen
Edit: Das würde also heißen, dass man an der Schule keinen Widerspruch mehr einlegen könnte oder? Das Schreiben ist ja schon über einen Monat alt, allerdings wurde in dem Schreiben nicht darauf hingewiesen, dass man Widerspruch einlegen könnte.
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Alt 12.09.2011, 15:02
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AW: Verschärfter Verweis mit nachweisbar falscher Begründung

Zumindest war der Konsum oder die Ermöglichung des Konsums geplant. Es ist kaum glaubhaft, dass man sich ein Sixpack gekauft hat, um es auf der Fensterbank zu bewundern.

Es ist abzuwägen, mit welchen Kanonen man hier schießen will - oder ob man das Theater lieber sein lässt, weil die Schule auch einen Ermessensspielraum hat. Hier scheint die Schule überreagiert zu haben, wahrscheinlich, weil auf dieser Klassenfahrt deutlich über die Stränge geschlagen wurde.
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Alt 12.09.2011, 15:13
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AW: Verschärfter Verweis mit nachweisbar falscher Begründung

Das ist wohl wahr, aber es steht in dem Schreiben die Begründung man hätte gegen das Verbot des Konsums von Alkohol verstoßen, was so ja nicht stimmt. Des weiteren wurde von der Schule selbst besonders minuziös darauf gelegt, dass man Regeln einhält was eng gesehen so war.

Richtig, es ist ja eigentlich auch total egal, da der verschärfte Verweis so dann ja keine Folgen mehr hat und einem im Endeffekt für die Zukunft auch nichts verbaut.
Es ist aber eben zu prüfen, ob es eben doch Sinn macht etwas dagegen zu tun, da das Verhalten des Direktorats und der allgemeine Umgang mit der ganzen Gruppe so ja auch nicht sein kann.
Es geht hierbei also weniger um die Strafe als das Prinzip wie hier die Strafen verteilt worden wären. Es wirkte wie reine Willkür und ein wirkliches Interesse seitens des Direktorats sich damit auseinanderzusetzen war nie gegeben.
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  #8 (permalink)  
Alt 12.09.2011, 15:59
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AW: Verschärfter Verweis mit nachweisbar falscher Begründung

Und in einem solchen Fall muss man sich überlegen, ob man lieber den großen oder den kleinen Dienstweg wählt.
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