Dies ist eine Diskussion zu verschärfter Verweis innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| verschärfter Verweis folgender fiktiver Fall: Vor den Winterferien fand ein Sportturnier in der FOS/BOS statt. Eine halbe Stunde vor Schluss möchte sich ein Schüler noch für die 13. Klasse anmelden und wird am Ausgang der Sporthalle von zwei Lehrern abgefangen, die keinen mehr heraus lassen wollen und dem Schüler sagen er soll im Gebäude bleiben. Im Pausenhof sind noch mehrere andere Schüler zu sehen, die aus der Halle gegangen sind und so geht er nach kurzer Diskussion in das auf der anderen Straßenseite liegende Hauptgebäude der Schule und möchte den Schulleiter diesbezüglich sprechen. Er wird dort im Sekretariat vom Schulleiter belehrt, der Weisung eines Lehrers nachzukommen. Heute bekommt er dann im Unterricht von einer Lehrkraft eine schriftliche Ausfertigung für einen verschärften Verweis. Angegeben ist als Begründung die "Mehrfache Missachtung der Anweisung zweier Lehrkräfte" ohne weitere Beschreibung und der Satz "Hierzu wurde er gehört". Der Schüler unterschreibt die zwei Ausfertigungen und der Lehrer nimmt einen Abdruck wieder an sich. Ist eurer Ansicht nach solch ein Vorfall Grund genug für einen verschärften Verweis bzw. die Formulierung "Mehrfache Missachtung"? Hört sich ja eher so an, als wäre der Schüler mehrmals aus der Sporthalle gegangen bzw. noch gegen weitere Anweisungen verstoßen. Was meint Ihr dazu? |
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| AW: verschärfter Verweis Zitat:
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Eine solche lag in dem geschilderten Fall nicht vor. Vielleicht wird in diesem Verweis auch auf einen zurückliegenden Fall Bezug genommen. |
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| AW: verschärfter Verweis 1. ja, da die 13. Klasse ja nur freiwillig ist und man nach der 12. das Fachabi macht. 2. Anscheinend schon, da es sich um eine schulische Veranstaltung handelte, wie mitgeteilt wurde. 3. nein, haben sie nicht. Es hieß "jetzt geht niemand mehr raus". 4. Im Verweis steht kein Bezug zu einem zurückliegenden Fall, sondern nur die oben genannten kurzen Sätze. Der Schüler hat allerdings schon einmal einen Verweis von einem Lehrer erhalten, da er im Unterricht etwas gegessen hatte. Der Lehrer nahm ihm das Essen weg und legte es auf einen Schrank neben der Tafel. Als der Lehrer das Klassenzimmer kurz verlassen hatte, nahm sich der Schüler das essen wieder und packte es ein. Daraufhin hat er vor gut einem Jahr seinen ersten Verweis erhalten. Wäre dies ein Grund um den verschärften Verweis wegen des kürzlichen Vorfalls anzuhängen? |
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| AW: verschärfter Verweis Zitat:
Ich fragte, da aus deinem ersten Beitrag hervorgeht, dass sich bereits weitere Schüler auf dem Pausenhof befanden. Zitat:
An der Realschule kann der Ministerialbeauftragte „die Ordnungsmaßnahme aufheben, abändern oder [eine] neue Entscheidung verlangen“, ist dieser Seite zu entnehmen. Ich habe gerade eure Schulordnung ausfindig gemacht, finde unter dem Stichwort ’Verweis‘ allerdings nichts. Vielleicht findest du darin ja dennoch etwas Hilfreiches. |
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| AW: verschärfter Verweis Zitat:
Ich wundere mich auch, dass die Anmeldung zur 13. Klasse derart dringend war. Oder kam dem Schüler der Entschluss urplötzlich? Ich kann mir durchaus vorstellen, wie die Diskussion mit den beiden Lehrern verlief. Ich bin mir sicher, dass die Lehrer die Anordnung, die Halle nicht zu verlassen, mehrmals gegeben haben, und der Schüler lebhaft diskutiert hat. Ich würde als erstes prüfen, ob der Verweis sich im Zeugnis niederschlägt (Erwähnung, Kopfnote). Ist das nicht der Fall: abhaken.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: verschärfter Verweis Zitat:
Oder man hat eine Vorladung und muss zur Polizei. Ob eine Veranstaltung gestört wird, ist vom Aufbau der Halle abhängig. Wenn die Ränge sich in ausreichender Distanz befinden, wird ein Sportler, der in sein Spiel vertieft ist, gar nicht registrieren, was dort passiert. Und außerdem kann sich, auch ein junger Mensch, durchaus diszipliniert fortbewegen ohne dabei alle Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Zitat:
Nachteilhaft könnte der verschärfte Verweis sein, wenn dadurch eine weitere Maßnahme wie ein Schul-Verweis begünstigt wird, Stichwort ’Vorbestrafung‘. |
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| AW: verschärfter Verweis Zitat:
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Ansonsten sind Verweise irrelevant. Ich hatte auch eine Handvoll, und nieman außer dem Klassenbuch und dem -Lehrer hat es je erfahren.
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| AW: verschärfter Verweis Zitat:
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Kann ein Schul-Verweis in Verbindung mit dem verschärften Verweis auch ausgesprochen werden, wenn man frühs öfters mal 5-10 min zu spät zum unterricht kommt? |
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| AW: verschärfter Verweis Zitat:
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In 10 Jahren wird man über so einen Verweis (bzw. dass man sich darüber ins Hemd gemacht hat) köstlich lachen.
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| AW: verschärfter Verweis Zitat:
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