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verschärfter Verweis

Dies ist eine Diskussion zu verschärfter Verweis innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.03.2011, 17:22
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verschärfter Verweis

Hallo,

folgender fiktiver Fall:

Vor den Winterferien fand ein Sportturnier in der FOS/BOS statt. Eine halbe Stunde vor Schluss möchte sich ein Schüler noch für die 13. Klasse anmelden und wird am Ausgang der Sporthalle von zwei Lehrern abgefangen, die keinen mehr heraus lassen wollen und dem Schüler sagen er soll im Gebäude bleiben. Im Pausenhof sind noch mehrere andere Schüler zu sehen, die aus der Halle gegangen sind und so geht er nach kurzer Diskussion in das auf der anderen Straßenseite liegende Hauptgebäude der Schule und möchte den Schulleiter diesbezüglich sprechen.
Er wird dort im Sekretariat vom Schulleiter belehrt, der Weisung eines Lehrers nachzukommen.
Heute bekommt er dann im Unterricht von einer Lehrkraft eine schriftliche Ausfertigung für einen verschärften Verweis. Angegeben ist als Begründung die "Mehrfache Missachtung der Anweisung zweier Lehrkräfte" ohne weitere Beschreibung und der Satz "Hierzu wurde er gehört". Der Schüler unterschreibt die zwei Ausfertigungen und der Lehrer nimmt einen Abdruck wieder an sich.

Ist eurer Ansicht nach solch ein Vorfall Grund genug für einen verschärften Verweis bzw. die Formulierung "Mehrfache Missachtung"?
Hört sich ja eher so an, als wäre der Schüler mehrmals aus der Sporthalle gegangen bzw. noch gegen weitere Anweisungen verstoßen.
Was meint Ihr dazu?
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  #2 (permalink)  
Alt 21.03.2011, 21:56
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AW: verschärfter Verweis

Zitat:
Zitat von -Roxy Beitrag anzeigen
Vor den Winterferien fand ein Sportturnier in der FOS/BOS statt. Eine halbe Stunde vor Schluss möchte sich ein Schüler noch für die 13. Klasse anmelden
In diesem Schultyp ist eine jährliche Neuanmeldung erforderlich?

Zitat:
Zitat von -Roxy Beitrag anzeigen
und wird am Ausgang der Sporthalle von zwei Lehrern abgefangen, die keinen mehr heraus lassen wollen und dem Schüler sagen er soll im Gebäude bleiben.
Mit welchem Grund? Geht aus der Schulordnung eine Verpflichtung zur Anwesenheit an diesem Turnier hervor?

Zitat:
Zitat von -Roxy Beitrag anzeigen
Im Pausenhof sind noch mehrere andere Schüler zu sehen, die aus der Halle gegangen sind
Haben sie ebenfalls einen solchen Verweis erhalten?

Zitat:
Zitat von -Roxy Beitrag anzeigen
Ist eurer Ansicht nach solch ein Vorfall Grund genug für einen verschärften Verweis bzw. die Formulierung "Mehrfache Missachtung"?
Eine solche lag in dem geschilderten Fall nicht vor. Vielleicht wird in diesem Verweis auch auf einen zurückliegenden Fall Bezug genommen.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.03.2011, 23:04
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AW: verschärfter Verweis

1. ja, da die 13. Klasse ja nur freiwillig ist und man nach der 12. das Fachabi macht.
2. Anscheinend schon, da es sich um eine schulische Veranstaltung handelte, wie mitgeteilt wurde.
3. nein, haben sie nicht. Es hieß "jetzt geht niemand mehr raus".
4. Im Verweis steht kein Bezug zu einem zurückliegenden Fall, sondern nur die oben genannten kurzen Sätze.
Der Schüler hat allerdings schon einmal einen Verweis von einem Lehrer erhalten, da er im Unterricht etwas gegessen hatte. Der Lehrer nahm ihm das Essen weg und legte es auf einen Schrank neben der Tafel. Als der Lehrer das Klassenzimmer kurz verlassen hatte, nahm sich der Schüler das essen wieder und packte es ein. Daraufhin hat er vor gut einem Jahr seinen ersten Verweis erhalten. Wäre dies ein Grund um den verschärften Verweis wegen des kürzlichen Vorfalls anzuhängen?
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  #4 (permalink)  
Alt 22.03.2011, 02:33
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AW: verschärfter Verweis

Zitat:
Zitat von -Roxy Beitrag anzeigen
2. Anscheinend schon, da es sich um eine schulische Veranstaltung handelte, wie mitgeteilt wurde.
Den pädagogischen Sinn, jemanden zu verpflichten, einem Sportturnier zuzuschauen möge mir mal jemand nahebringen.

Zitat:
Zitat von -Roxy Beitrag anzeigen
3. nein, haben sie nicht. Es hieß "jetzt geht niemand mehr raus".
Ich fragte, da aus deinem ersten Beitrag hervorgeht, dass sich bereits weitere Schüler auf dem Pausenhof befanden.

Zitat:
Zitat von -Roxy Beitrag anzeigen
4. Im Verweis steht kein Bezug zu einem zurückliegenden Fall, sondern nur die oben genannten kurzen Sätze.
Der Schüler hat allerdings schon einmal einen Verweis von einem Lehrer erhalten, da er im Unterricht etwas gegessen hatte. Der Lehrer nahm ihm das Essen weg und legte es auf einen Schrank neben der Tafel. Als der Lehrer das Klassenzimmer kurz verlassen hatte, nahm sich der Schüler das essen wieder und packte es ein. Daraufhin hat er vor gut einem Jahr seinen ersten Verweis erhalten. Wäre dies ein Grund um den verschärften Verweis wegen des kürzlichen Vorfalls anzuhängen?
Ich sehe in keinem der beiden Fälle einen Grund für eine solche Sanktion, kann die Bayern allerdings auch nicht einschätzen. Vielleicht folgt dort auf die erste kleine Widrigkeit bereits der verschärfte Verweis.

An der Realschule kann der Ministerialbeauftragte „die Ordnungsmaßnahme aufheben, abändern oder [eine] neue Entscheidung verlangen“, ist dieser Seite zu entnehmen. Ich habe gerade eure Schulordnung ausfindig gemacht, finde unter dem Stichwort ’Verweis‘ allerdings nichts. Vielleicht findest du darin ja dennoch etwas Hilfreiches.
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  #5 (permalink)  
Alt 22.03.2011, 07:58
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AW: verschärfter Verweis

Zitat:
Zitat von Alexias Beitrag anzeigen
Den pädagogischen Sinn, jemanden zu verpflichten, einem Sportturnier zuzuschauen möge mir mal jemand nahebringen.
Es geht hier nicht um das Zuschauen, sondern darum, Disziplin zu zeigen und eine Veranstaltung nicht mittendrin zu verlassen. Wenn das jeder machen würde, würde das die Veranstaltung erheblich stören.

Ich wundere mich auch, dass die Anmeldung zur 13. Klasse derart dringend war. Oder kam dem Schüler der Entschluss urplötzlich?

Ich kann mir durchaus vorstellen, wie die Diskussion mit den beiden Lehrern verlief. Ich bin mir sicher, dass die Lehrer die Anordnung, die Halle nicht zu verlassen, mehrmals gegeben haben, und der Schüler lebhaft diskutiert hat.

Ich würde als erstes prüfen, ob der Verweis sich im Zeugnis niederschlägt (Erwähnung, Kopfnote). Ist das nicht der Fall: abhaken.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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  #6 (permalink)  
Alt 22.03.2011, 12:49
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AW: verschärfter Verweis

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Es geht hier nicht um das Zuschauen, sondern darum, Disziplin zu zeigen und eine Veranstaltung nicht mittendrin zu verlassen. Wenn das jeder machen würde, würde das die Veranstaltung erheblich stören.
Es könnte sein, dass die Sportler derart undiszipliniert spielen, dass man sich das Spektakel keine weitere Minute ansehen kann und lieber eine professionelle Sportveranstaltung aufsuchen möchte.

Oder man hat eine Vorladung und muss zur Polizei.

Ob eine Veranstaltung gestört wird, ist vom Aufbau der Halle abhängig. Wenn die Ränge sich in ausreichender Distanz befinden, wird ein Sportler, der in sein Spiel vertieft ist, gar nicht registrieren, was dort passiert. Und außerdem kann sich, auch ein junger Mensch, durchaus diszipliniert fortbewegen ohne dabei alle Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen.

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Ich kann mir durchaus vorstellen, wie die Diskussion mit den beiden Lehrern verlief. Ich bin mir sicher, dass die Lehrer die Anordnung, die Halle nicht zu verlassen, mehrmals gegeben haben, und der Schüler lebhaft diskutiert hat.
Wenn das Grund einer Sanktion ist, können wir unseren Bundestag ja bald verabschieden. (:

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Ich würde als erstes prüfen, ob der Verweis sich im Zeugnis niederschlägt (Erwähnung, Kopfnote). Ist das nicht der Fall: abhaken.
Nachteilhaft könnte der verschärfte Verweis sein, wenn dadurch eine weitere Maßnahme wie ein Schul-Verweis begünstigt wird, Stichwort ’Vorbestrafung‘.
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  #7 (permalink)  
Alt 22.03.2011, 13:26
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AW: verschärfter Verweis

Zitat:
Zitat von Alexias Beitrag anzeigen
Es könnte sein, dass die Sportler derart undiszipliniert spielen, dass man sich das Spektakel keine weitere Minute ansehen kann und lieber eine professionelle Sportveranstaltung aufsuchen möchte.
Möglich, aber irrelevant.

Zitat:
Oder man hat eine Vorladung und muss zur Polizei.
Und die Vorladung hat man erst im Laufe der Veranstaltung erhalten? Crime-Scene NY oder was?

Zitat:
Ob eine Veranstaltung gestört wird, ist vom Aufbau der Halle abhängig. Wenn die Ränge sich in ausreichender Distanz befinden, wird ein Sportler, der in sein Spiel vertieft ist, gar nicht registrieren, was dort passiert. Und außerdem kann sich, auch ein junger Mensch, durchaus diszipliniert fortbewegen ohne dabei alle Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen.
Das ist alles Sachverhaltsgequetsche. Fakt ist, dass die Veranstaltung eine Schulveranstaltung war und das Verlassen der Halle unerlaubt war, was von den lehrern offensichtlich deutlich kommuniziert wurde.
Zitat:
Wenn das Grund einer Sanktion ist, können wir unseren Bundestag ja bald verabschieden. (:
Eine gute Idee!
Zitat:
Nachteilhaft könnte der verschärfte Verweis sein, wenn dadurch eine weitere Maßnahme wie ein Schul-Verweis begünstigt wird, Stichwort ’Vorbestrafung‘.
Ja, das sollte der Schüler bedenken. Wenn er derart Dreck am Stecken hat, dass ihm so etwas blühen könnte, sollte er sich entweder gut benehmen oder gegen Verweise vorgehen.

Ansonsten sind Verweise irrelevant. Ich hatte auch eine Handvoll, und nieman außer dem Klassenbuch und dem -Lehrer hat es je erfahren.
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  #8 (permalink)  
Alt 22.03.2011, 16:09
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AW: verschärfter Verweis

Zitat:
Es geht hier nicht um das Zuschauen, sondern darum, Disziplin zu zeigen und eine Veranstaltung nicht mittendrin zu verlassen. Wenn das jeder machen würde, würde das die Veranstaltung erheblich stören.
Über den Tag hinweg sind laufend Schüler aus der Halle gegangen um z. B. zu Rauchen. Im Moment der Diskussion waren ja auch welche auf dem Pausenhof auf der anderen Straßenseite. Es waren ca. 20-30 Minuten vor Ende der Veranstaltung.

Zitat:
Den pädagogischen Sinn, jemanden zu verpflichten, einem Sportturnier zuzuschauen möge mir mal jemand nahebringen.
ja, zudem hat der betreffende Schüler da auch selbst mitgespielt. Zuschauerränge gab es keine. Jeder stand nur in der Halle oder am Rand herum.

Zitat:
Ich kann mir durchaus vorstellen, wie die Diskussion mit den beiden Lehrern verlief. Ich bin mir sicher, dass die Lehrer die Anordnung, die Halle nicht zu verlassen, mehrmals gegeben haben, und der Schüler lebhaft diskutiert hat.
Was heist nun, die Anordnung mehrmals gegeben? Wenn die Lehrer über den Tag verteilt die Anweisung mehrmals gegeben haben oder während der kurzen Diskussion mehrmals auf ihn eingeredet haben?

Zitat:
Ich würde als erstes prüfen, ob der Verweis sich im Zeugnis niederschlägt (Erwähnung, Kopfnote).
Das ist meines Wissens nach nicht so.

Zitat:
Nachteilhaft könnte der verschärfte Verweis sein, wenn dadurch eine weitere Maßnahme wie ein Schul-Verweis begünstigt wird, Stichwort ’Vorbestrafung‘.
Zitat:
Ja, das sollte der Schüler bedenken. Wenn er derart Dreck am Stecken hat, dass ihm so etwas blühen könnte, sollte er sich entweder gut benehmen oder gegen Verweise vorgehen.
Ist man da gleich vorbestraft, wenn man von der Schule fliegt? Bis jetzt existieren keine Vorbestrafungen.

Kann ein Schul-Verweis in Verbindung mit dem verschärften Verweis auch ausgesprochen werden, wenn man frühs öfters mal 5-10 min zu spät zum unterricht kommt?
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  #9 (permalink)  
Alt 22.03.2011, 16:18
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AW: verschärfter Verweis

Zitat:
Zitat von -Roxy Beitrag anzeigen
Was heist nun, die Anordnung mehrmals gegeben? Wenn die Lehrer über den Tag verteilt die Anweisung mehrmals gegeben haben oder während der kurzen Diskussion mehrmals auf ihn eingeredet haben?
Beides ist eine "mehrfache Anweisung".

Zitat:
Ist man da gleich vorbestraft, wenn man von der Schule fliegt?
Nein!
Zitat:
Kann ein Schul-Verweis in Verbindung mit dem verschärften Verweis auch ausgesprochen werden, wenn man frühs öfters mal 5-10 min zu spät zum unterricht kommt?
Nein. Da muss schon einiges zusammenkommen. Allerdings sollte man das Zuspätkommen entweder lassen oder entschuldigen (Schulbus).

In 10 Jahren wird man über so einen Verweis (bzw. dass man sich darüber ins Hemd gemacht hat) köstlich lachen.
Bowielein likes this.
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  #10 (permalink)  
Alt 22.03.2011, 22:42
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AW: verschärfter Verweis

Zitat:
Nachteilhaft könnte der verschärfte Verweis sein, wenn dadurch eine weitere Maßnahme wie ein Schul-Verweis begünstigt wird, Stichwort ’Vorbestrafung‘.
Ja, das sollte der Schüler bedenken. Wenn er derart Dreck am Stecken hat, dass ihm so etwas blühen könnte, sollte er sich entweder gut benehmen oder gegen Verweise vorgehen.
was ist damit eigentlich gemeint?
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