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Unterschriftenregelung/Handlungsvollmacht für Uni und Hochschule

Dies ist eine Diskussion zu Unterschriftenregelung/Handlungsvollmacht für Uni und Hochschule innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 12.08.2011, 15:43
Boardneuling
 
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Unterschriftenregelung/Handlungsvollmacht für Uni und Hochschule

Hallo,

weiß jemand, wo eigentlich die Vertretungsregelungen für deutsche Universitäten und Hochschulen geregelt sind? Ich meine: Wer darf für die Universität einen Vertrag unterzeichnen?

Nehmen wir an, ein Professor ist Projektleiter bei einem Forschungsvorhaben an seiner Uni, bei dem auch ein Doktorand beschäftigt wird. Dafür hat er ein Industrieunternehmen gefunden, welches das Vorhaben (und den Doktoranden) mitfinanziert. Mit dem Unternehmen schließt die Universität

eine Geheimhaltungsvereinbarung
einen Forschungsvertrag

Vertragspartner ist jeweils die Universität und das Industrieunternehmen.

Wer darf/muss diese Verträge unterzeichnen? Muss dies immer zwingend der Rektor sein (der hätte an einer großen und forschungsfreudigen Uni ja viel zu tun)? Muss es der Fakultätsdekan sein? Oder kann auch der Prof selbst unterzeichnen? Ggf zusammen mit einem anderen Prof?

Im Industrieunternehmen gibt es dafür ja Prokuren und Handlungsvollmachten, bzw es ist in §§ 164 ff BGB geregelt. Gibt es Sonderregelungen im Hochschulrecht?

Nehmen wir an, der Prof unterzeichnet zusammen mit einem anderen Prof. Woher weiß man, dass er dies auch formell durfte?

Dankie & Gruß

Aurelian
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