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Unterschriftenfälschung

Dies ist eine Diskussion zu Unterschriftenfälschung innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.01.2011, 18:38
Boardneuling
 
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Unterschriftenfälschung

Ich interessiere mich für Hochschulrecht, deshalb diese Frage.

Bei Studenten gibt es oft Laufzettel, die unterschrieben werden müssen und einziger Nachweis für eine Teilnahme an Vorlesungen sind.

Meine Frage: Was würde passieren, wenn ein Jura-oder Medizinstudent einen solchen verliert und die Unterschriften selbst einträgt(wohlgemerkt können mehrere Kommilitonen bestätigen dass die Vorlesungen besucht wurden)? Würde er deutschlandweit für immer zwangsexmatrikuliert, könnte er seinem "standesgemäßen" Beruf überhaupt je nachkommen? Was wären die Folgen? Würde es eine Rolle spielen, dass ein ganzes Semester deshalb verloren ginge?

Ist es prinzipiell möglich, Teilnahme bezeugen zu lassen, ist das einem Laufzettel gleichwertig? Oder muss das das individuelle Institut entscheiden? Was sagt der Gesetzgeber?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.01.2011, 19:09
V.I.P.
 
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AW: Unterschriftenfälschung

Zitat:
Zitat von Vanco Beitrag anzeigen
Oder muss das das individuelle Institut entscheiden?
Normalerweise legt das Institut die Bedingungen für das Ausstellen eines "Scheins" fest, wenn sie nicht in der Studienordnung stehen. Im schlimmsten Fall muss geklagt werden mit dem Argument, die Bedingungen seien unangemessen.

Die restlichen Fragen im Doppelposting.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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