Dies ist eine Diskussion zu Unterschiedliche Wertung bei müdlicher Prüfung innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Nehmen wir mal an, in Baden-Württemberg wird an einer staatlichen Hochschule eine mündliche Prüfung in Form einer Präsentation mit anschließender Befragung durchgeführt. Dabei werden die zu prüfenden Studierenden in zwei Gruppen (A+B) aufgeteilt. In Gruppe A vergisst ein Prüfling, die Handouts zu der Präsentation auszuteilen. Er wird von den Prüfern darauf hingewiesen, dass diese fehlen. Die Prüfer ermöglichen Ihm, die Handouts nachträglich zu organisieren, und noch am gleichen Tag der Prüfungskommission vorzulegen. Dies tut der Prüfling, und er bekommt für den Punkt "Handouts" die volle Punktzahl. Die Note wird von allen Prüfern unterschrieben und dem Prüfling verkündet. In Gruppe B vergisst ein Prüfling ebenfalls, die Handouts auszuteilen. Er wird weder von den Prüfern auf das Fehlen hingewiesen, noch wird das Nachreichen akzeptiert. Der Prüfling bekommt keine Punkte für den Punkt "Handouts". Auch diese Entscheidung wird von allen Prüfern unterschrieben. Würde der Prüfling aus Gruppe B diese Entscheidung anfechten, welche Reaktionen seitens der Hochschule wären rechtlich korrekt? Bitte nur qualifizierte Antworten, Google ergab nämlich leider nichts. |
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| AW: Unterschiedliche Wertung bei müdlicher Prüfung Hallo, nun dies einmal zu beweisen stellt sich als schwierig dar. Des Weiteren passiert es immer wieder das die Lehrer Gruppe/Person A mehr mögen als Gruppe/Person B. Hinweise die von Lehrern während Tests und Vorträgen bzw. mündl. Prüfungen gegeben werden sind auch nur freiwillig, meist ist es so, dass Sie der ersten Gruppe das noch mitteilen, allerdings der zweiten nicht mehr. Falls Gruppe/Person B jetzt aber beschließt das alles anzufechten, sollte sich Gruppe B auch im klaren sein, dass das Konsequenzen seitens der Lehrern nach sich zieht, wie Mobbing, schlechtere Benotung... Als Schüler bzw. Student zieht man immer den Kürzeren. Gruß |
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| AW: Unterschiedliche Wertung bei müdlicher Prüfung Da ich möglicherweise Ihren Anforderungen nicht entspreche erspare ich mir eine Antwort und empfehle kostenpflichtig einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu Rate ziehen
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| benotung, bewertung, hochschulrecht, mündliche prüfung |
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