Dies ist eine Diskussion zu Unterrichtsversäumnis entschuldigen - Zeitlimit? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Unterrichtsversäumnis entschuldigen - Zeitlimit? Mich beschäftigt zur Zeit folgende Frage: Schüler A (minderjährig) besucht die Sekundarstufe II eines Gymnasiums in NRW und versäumt dort krankheitsbedingt den Unterricht an einem Tag. Die Eltern von Schüler A entschuldigen sich schriftlich erst 10 Tage nach dem versäumten Tag. Da die Schule eine Regelung aufgestellt hat, Entschuldigungen nur bis zu 7 Tagen nach dem versäumten Tag zu akzeptieren, werden die versäumten Unterrichtsstunden an diesem Tag von der Schule als unentschuldigte Fehlstunden vermerkt. Nun meine Fragen: 1) Auf welche rechtliche Grundlage stützt sich eine solche Begrenzung des Entschuldigungs-Zeitrahmens? 2) Macht es einen Unterschied, ob Schüler A volljährig ist oder nicht? 3) Macht es einen Unterschied, ob ein ärztliches Attest vorliegt oder nicht? Vielen Dank für alle Antworten! |
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| AW: Unterrichtsversäumnis entschuldigen - Zeitlimit? Wenn Schüler A volljährig ist, benötigt er kein Entschuldigungsschreiben der Eltern mehr! Das macht er dann selbst, er ist schließlich volljährig! Nur an die o.g. Regeln sollte er sich dann auch halten können...
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