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Unterrichtsversäumnis entschuldigen - Zeitlimit?

Dies ist eine Diskussion zu Unterrichtsversäumnis entschuldigen - Zeitlimit? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.02.2011, 22:24
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Unterrichtsversäumnis entschuldigen - Zeitlimit?

Guten Abend zusammen,

Mich beschäftigt zur Zeit folgende Frage:
Schüler A (minderjährig) besucht die Sekundarstufe II eines Gymnasiums in NRW und versäumt dort krankheitsbedingt den Unterricht an einem Tag.
Die Eltern von Schüler A entschuldigen sich schriftlich erst 10 Tage nach dem versäumten Tag. Da die Schule eine Regelung aufgestellt hat, Entschuldigungen nur bis zu 7 Tagen nach dem versäumten Tag zu akzeptieren, werden die versäumten Unterrichtsstunden an diesem Tag von der Schule als unentschuldigte Fehlstunden vermerkt.

Nun meine Fragen:

1) Auf welche rechtliche Grundlage stützt sich eine solche Begrenzung des Entschuldigungs-Zeitrahmens?
2) Macht es einen Unterschied, ob Schüler A volljährig ist oder nicht?
3) Macht es einen Unterschied, ob ein ärztliches Attest vorliegt oder nicht?

Vielen Dank für alle Antworten!
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Alt 17.02.2011, 14:27
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AW: Unterrichtsversäumnis entschuldigen - Zeitlimit?

Wenn Schüler A volljährig ist, benötigt er kein Entschuldigungsschreiben der Eltern mehr! Das macht er dann selbst, er ist schließlich volljährig! Nur an die o.g. Regeln sollte er sich dann auch halten können...
__________________
ET TU, BRUTE?
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