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Unterrichtsausfall

Dies ist eine Diskussion zu Unterrichtsausfall innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.09.2010, 13:08
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Unterrichtsausfall

Hallo,
In Rechtskunde haben wir folgendes Fallbeispiel erhalten:

"Eine technische Oberschule, bspw. in Baden-Württemberg, kann seine Schüler in einem Kernfach, bspw. Mathematik, nur mit 50% der angesetzten Stunden versorgen."

"Was hätten die Schüler für Möglichkeiten dagegen vor zu gehen?"
"Auf was für ein § könnten sie sich berufen?"


Vielen Dank für die Hilfe

Freundliche Grüße

Geändert von fragenikus (21.09.2010 um 18:13 Uhr). Grund: Formale Fehler
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  #2 (permalink)  
Alt 21.09.2010, 13:24
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AW: Unterrichtsausfall

Zitat:
Zitat von fragenikus Beitrag anzeigen
Im Schulgesetz Baden-Württemberg habe ich keine Regelung für den Unterrichtsfall gefunden.
Nein? Dann lies mal den §1 etwas genauer.

Rechtsberatung im Einzelfall ist hier nicht erlaubt. Allgemein gesagt würde ich den Weg zum Kultusministerium wählen.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.09.2010, 21:00
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AW: Unterrichtsausfall

Das Kultusministerium ist ne mittlere Katastrophe bei Beschwerdefällen (das mal nebenbei)
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  #4 (permalink)  
Alt 21.09.2010, 22:01
V.I.P.
 
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AW: Unterrichtsausfall

Zitat:
Zitat von fragenikus Beitrag anzeigen
"Was hätten die Schüler für Möglichkeiten dagegen vor zu gehen?"
Auf dem Rechtsweg ist das nicht einfach, der Verwaltungsrechtsweg muss gewählt werden.

Zitat:
"Auf was für ein § könnten sie sich berufen?"
Auf den §1 SchG, der dem Schüler das Recht zur Ausbildung garantiert.

Vorbereitend muss man sich auch noch durch Verordnungen des Kultusministeriums wühlen, weshalb eine Kontaktaufnahme dorthin eh empfehlenswert ist. Vielleicht ist es noch nicht über das Problem von der Schule informiert worden.

Da die Bildung in Deutschland Ländersache ist, gibts nix auf Bundesebene, was sonderlich relevant wäre.
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