Dies ist eine Diskussion zu Ungefragte Nachkorrektur von Hochschulklausuren innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| angenommen eine das Prüfungsamt einer (privaten, staatlich anerkannten) Hochschule verschickt an Studenten die Mitteilung, dass einige Klausuren eines bestimmten Kurses, die vor beinahe zwei Jahren geschrieben wurden, im Rahmen der "Qualitätssicherung" nachkorrigiert wurden. Einige Studenten würden dadurch bessere Noten erhalten und keiner würde sich verschlechtern. Betreffende Studenten würden in Kürze über ihre Notenänderung in Kenntnis gesetzt. Wäre das Verhalten des Prüfungsamtes rechtlich lupenrein? Es schiene mir sehr willkürlich, wenn sich Menschen die Klausuren ganzer Kurse noch einmal durchsehen um in manchen Fällen die Note zu heben. Beste Grüße, Ulf |
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| AW: Ungefragte Nachkorrektur von Hochschulklausuren Ich halte die Benotung einer Klausur nicht für einen Verwaltungsakt, sondern erst eine Examens- bzw. Exmatrikulationsmitteilung. Man müsste also prüfen, ob in der Studienordnung eine Verjährungsfrist angegeben wäre (was ich bezweifle). Gestört fühlen kann sich nur jemand, dessen Note nicht angehoben wird. Aber: welches Argument hat er, wenn die Klausurleistung des "Angehobenen" offensichtlich falsch bewertet wurde?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Ungefragte Nachkorrektur von Hochschulklausuren Willkür? Der Professor, der die Klausur stellte sei inzwischen nicht mehr an der Hochschule tätig. Damit würde man ja seine, vielleicht gar nicht ungerechten, Bewertungen nachträglich umwerfen. Kann in diesem Fall denn überhaupt von einer richtigen und eienr falschen, ja gar von einer offensichtlich richtigen oder falschen Bewertung gesprochen werden? |
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| AW: Ungefragte Nachkorrektur von Hochschulklausuren Es ist immer ausgesprochen schwierig, Benotungen anzuzweifeln, wenn sie nicht nach objektiven Kriterien falsch sind. Also: eine Rechenaufgabe 1+1=2 wird als falsch bewertet. Das ist objektiv falsch. In der Diskussion zu dieser Rechenaufgabe schreibt der Prüfling etwas hinein, was dem Prüfer nicht gefällt, er wertet ab. Das ist kaum anzugreifen. Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| Stichworte |
| hochschule, klausur, nachkorrektur, privat, ungebeten |
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