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Unentschuldigte Fehlstunden (zu Unrecht)

Dies ist eine Diskussion zu Unentschuldigte Fehlstunden (zu Unrecht) innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.06.2008, 18:14
Boardneuling
 
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Unentschuldigte Fehlstunden (zu Unrecht)

Hallo,

folgendes Szenario:

Schüler A geht in die 12. Klasse eines Gymnasiums in Hessen. (2. Halbjahr)

Am letzen Tag vor der Noteneingabe, gibt ein Lehrer B dem Schüler A Auskunft, dass er 3 unentschuldigte Fehlstunden habe. Genau genommen sogar 6, da alle Fehlstunden Doppelstunden waren.

Nach dem A sich genau die Termine der Fehlstunden angesehen hat, stellt er folgendes fest:

1. Der erste Termin liegt deutlich im ersten Halbjahr
2. Am zweiten Termin war er definitiv anwesen, jedoch 15 min zu spät zum Unterricht erschienen (was noch keine Fehlstunde gibt), kann es aber nicht beweisen (wie auch)
3. Am dritten Termin ist sich A nicht sicher, ob er anwesend war, vermutet es jedoch. Insbesondere, da Lehrer B auch am zweiten Termin ein Fehler unterlaufen war.

Nach einem Gespräch mit Lehrer B will dieser eventuell den 1. und 2. Termin als unentschuldigt streichen, eventuell sogar noch den dritten, da Schüler A begründete, wesewegen er genau weiß, dass er an Termin 2. da war, und dass Termin 1 im ersten Halbjahr liegt. Er will darüber jedoch noch nachdenken. Schüler A bekommt jedoch nicht mehr vor der entgültigen Eintragung der Fehlstunden am nächsten Tag Bescheid gesagt. Sind die Fehlstunden einmal eingetragen, lassen sie sich im System nicht mehr ändern.

Schüler A will am nächsten Tag seinen Tutor um Beistand bitten.

Wie sähe in diesem Fall die Rechtslage aus? Müsste bei einem Rechtsweg Schüler A nachweisen, dass er anwesend war (fast unmöglich), oder B nachweisen, dass A nicht anwesend war?
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  #2 (permalink)  
Alt 04.06.2008, 19:08
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2006
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AW: Unentschuldigte Fehlstunden (zu Unrecht)

Öhm.. will er das wirklich? Ist ihm das klar, was das kosten würde? Mal davon abgesehen: Hängt da irgendwas abi-mäßig dran?
Gruß
Marcus
__________________
Gummibären an die Macht!
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  #3 (permalink)  
Alt 04.06.2008, 20:25
Boardneuling
 
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AW: Unentschuldigte Fehlstunden (zu Unrecht)

Es würde ihn vor allem erst einmal interessieren, wie seine rechtliche postition aussähe, und ob er rechtliche schritte als äußerstes mittel androhen könnte.

abimäßig würde bei ihm dranhängen, dass er eine unentschuldigte fehlstunde auf dem abizeugnis hätte. da auch die noten bei ihm nicht die besten sind, würde dies zu größeren problemen bei bewerbungen führen, da bewerber mit unentschuldigten fehlstunden häufig sofort aussortiert werden.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.06.2008, 20:51
V.I.P.
 
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AW: Unentschuldigte Fehlstunden (zu Unrecht)

Zitat:
Zitat von Metal Lord
1. Der erste Termin liegt deutlich im ersten Halbjahr
Je nach Schulregelung müsste der im Halbjahreszeugnis erscheinen...und im Abschlusszeugnis. Das muss bei der Schule erfragt werden.

Zitat:
Zitat von Metal Lord
2. Am zweiten Termin war er definitiv anwesen, jedoch 15 min zu spät zum Unterricht erschienen (was noch keine Fehlstunde gibt)
Wer sagt, dass das keine Fehlstunde ist? Die Definition ist "unentschuldigte Abwesenheit vom Unterricht", und die ist prinzipiell ab der ersten Minute vorhanden!

Zitat:
Zitat von Metal Lord
3. Am dritten Termin ist sich A nicht sicher, ob er anwesend war, vermutet es jedoch. Insbesondere, da Lehrer B auch am zweiten Termin ein Fehler unterlaufen war.
Welcher Fehler? Schon schlecht, wenn man klagen will, sich aber nicht einmal selbst an die Dinge erinnern kann, um die es geht...

A sollte zu dem Lehrer gehen und auf Knien betteln, dass die Eintragungen verschwinden. Den Grund, die erheblich schlechteren Berufschancen, sollte er angeben.

Eine Klage wäre zwar möglich, aber er müsste schon irgendwie vortragen, dass die Eintragungen zu Unrecht vorgenommen worden wären. Das Problem ist, dass die Anwesenheitskontrolle üblicherweise standardisiert ist (Beginn der Stunde Rundumblick des Lehrers), so dass der Lehrer immer sagen kann (auch, wenn er sich nicht erinnert!), dass er das immer so macht und deshalb der Eintrag mit großer Wahrscheinlichkeit korrekt ist. Und das ist doch mal ein Argument, das erschüttert werden muss, umso mehr, da der Lehrer dem Schüler mit so etwas nix Böses will. Hätte der A schon auf anderen Zeugnissen unentschuldigte Stunden?
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