Dies ist eine Diskussion zu Unentschuldigte Fehlstunden- Rechtslage innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Unentschuldigte Fehlstunden- Rechtslage |
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| AW: Unentschuldigte Fehlstunden- Rechtslage Der Obenstufenleiter möge einmal die Verwaltungsvorschrift nennen, auf der dies beruhen soll.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Unentschuldigte Fehlstunden- Rechtslage Zitat:
wenn das die regel ist, hat sich der schüler daran zu halten. wer zu spät kommt, den bestraft das leben. vertrag is vertrag. der schüler hat ja eine ganze woche zeit gehabt. |
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| AW: Unentschuldigte Fehlstunden- Rechtslage Nein. Reicht nicht aus. Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Unentschuldigte Fehlstunden- Rechtslage Warum ist dieser Vetrag "irrelevant" und warum das "Direktionsrecht der Schule" in diesem Fall nicht ausreichend ? Der Schüler versteht schon, dass er "zu spät" war und ihn deshalb wohl "das Leben bestraft", aber was ist das dann für ein unsinniger Vertrag, der festlegt dass Dokumente wie Entschuldigungen auf einmal keinen Wert mehr haben? Außerdem, hat der Oberstufenleiter eigentlich das Recht Fehlstunden einzureichen, die nicht aus seinem Unterricht stammen? |
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| AW: Unentschuldigte Fehlstunden- Rechtslage Weil es keinen "Vertrag" zwischen allgemeinbildenden oder Berufsschulen und ihren Schülern gibt, sondern diese auf gesetzlicher Grundlage die Schule besuchen. Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Unentschuldigte Fehlstunden- Rechtslage Die einschlägigen Schulgesetze bieten oft die Option, eine laxe Entschuldigungspolitik durch Einzelanordnung zu verschärfen. Man muss das Schulgesetz des betreffenden Bundeslandes und die entsprechenden Verordnungen durchforsten.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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