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Unentschuldigte Fehlstunden- Rechtslage

Dies ist eine Diskussion zu Unentschuldigte Fehlstunden- Rechtslage innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 11.02.2011, 12:44
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Unentschuldigte Fehlstunden- Rechtslage

Nehmen wir einmal an ein Schüler der Obstufe ist krank und kann aus diesem Grund für einen Tag nicht am Unterricht teilnehmen. Möchte er diesen Tag entschuldigen muss er, laut des Oberstufenleiters, spätestens eine Woche nach dem Tag an dem er gefehlt hat, eine Entschuldigung vorweisen. Wenn aber der Schüler den Oberstufenleiter nicht findet an diesem letzten Tag und er erst am übernächsten, auf Grund eines Ausflugs am nächsten, die Entschuldigung vorweist, hat der Oberstufenleiter dann das Recht, die Unterschrift zu verweigern? Nehemn wir an ja, doch der betreffende Lehrer, bei welchem der Schüler im Unterricht gefehlt hat akzeptiert dennoch die Entschuldigung und reicht keine Fehlstunden ein; Dürfen rein rechtlich bei diesem Schüler Fehlstunden auf dem Zeugnis stehen? Man bedenke, dass der Oberstufenleiter bei Verweigerung der Untschrift nachfragte, warum der Schüler nicht am Tag des Ausflugs die Entschuldigung reingereicht habe, er sie sie an diesem nämlich unterschrieben hätte (obwohl ebenso nach Ablauf der Frist)
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  #2 (permalink)  
Alt 11.02.2011, 15:04
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AW: Unentschuldigte Fehlstunden- Rechtslage

Zitat:
Zitat von jokerr Beitrag anzeigen
Möchte er diesen Tag entschuldigen muss er, laut des Oberstufenleiters, spätestens eine Woche nach dem Tag an dem er gefehlt hat, eine Entschuldigung vorweisen.
Der Obenstufenleiter möge einmal die Verwaltungsvorschrift nennen, auf der dies beruhen soll.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 11.02.2011, 15:16
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AW: Unentschuldigte Fehlstunden- Rechtslage

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Der Obenstufenleiter möge einmal die Verwaltungsvorschrift nennen, auf der dies beruhen soll.
direktionsrecht der schule.

wenn das die regel ist, hat sich der schüler daran zu halten. wer zu spät kommt, den bestraft das leben. vertrag is vertrag. der schüler hat ja eine ganze woche zeit gehabt.
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  #4 (permalink)  
Alt 11.02.2011, 21:00
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AW: Unentschuldigte Fehlstunden- Rechtslage

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
direktionsrecht der schule.
Nein. Reicht nicht aus.

Zitat:
wenn das die regel ist, hat sich der schüler daran zu halten.
Nein.
Zitat:
wer zu spät kommt, den bestraft das leben. vertrag is vertrag. der schüler hat ja eine ganze woche zeit gehabt.
Irrelevant.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #5 (permalink)  
Alt 12.02.2011, 12:05
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AW: Unentschuldigte Fehlstunden- Rechtslage

Warum ist dieser Vetrag "irrelevant" und warum das "Direktionsrecht der Schule" in diesem Fall nicht ausreichend ?
Der Schüler versteht schon, dass er "zu spät" war und ihn deshalb wohl "das Leben bestraft", aber was ist das dann für ein unsinniger Vertrag, der festlegt dass Dokumente wie Entschuldigungen auf einmal keinen Wert mehr haben? Außerdem, hat der Oberstufenleiter eigentlich das Recht Fehlstunden einzureichen, die nicht aus seinem Unterricht stammen?
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  #6 (permalink)  
Alt 13.02.2011, 13:21
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AW: Unentschuldigte Fehlstunden- Rechtslage

Zitat:
Zitat von jokerr Beitrag anzeigen
Warum ist dieser Vetrag "irrelevant"
Weil es keinen "Vertrag" zwischen allgemeinbildenden oder Berufsschulen und ihren Schülern gibt, sondern diese auf gesetzlicher Grundlage die Schule besuchen.

Zitat:
und warum das "Direktionsrecht der Schule" in diesem Fall nicht ausreichend ?
Weil die Schule nicht nach eigenem Ermessen festlegen kann, welche Anforderungen an eine "Entschuldigung" eines Schülers (oder seiner Erziehungsberechtigten) zu stellen sind. Sondern dies von den einschlägigen Schulgesetzen vorgegeben wird.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
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  #7 (permalink)  
Alt 13.02.2011, 13:23
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AW: Unentschuldigte Fehlstunden- Rechtslage

Die einschlägigen Schulgesetze bieten oft die Option, eine laxe Entschuldigungspolitik durch Einzelanordnung zu verschärfen. Man muss das Schulgesetz des betreffenden Bundeslandes und die entsprechenden Verordnungen durchforsten.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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