Dies ist eine Diskussion zu Unentschuldigte Fehlstunden innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Unentschuldigte Fehlstunden auf einem Halbjahreszeugnis eines Schülers standen zwei unentschuldigte Fehlstunden. Nach genauem Nachforschen habt er herausgefunden, dass diese Fehlstunden aus einer Doppelstunde Sport kommen. In dieser Stunde hatte er allerdings nur seom Sportzeug vergessen. Die Note ungenügend für die Stunde ist ja klar, aber er war ja anwesend. Der Sportlehrer meinte, dass er dafür die Stunden anrechnen dürfte. Nur, er bekommt doch auch keine unentschuldigten Fehlstunden, wenn er seine Unterrichtsmaterialen vergssen und nicht mitarbeiten kann. Leider hat er jetzt im Internet keine Angaben gefunden, wie es bei vergessenem Sportzeug gehandhabt wird. Noch zur weiteren Information:Er besucht zurzeit den 11. Jahrgang einer gymnasialen Oberstufe in NRW! Viele Grüße Geändert von Sven-1990 (24.01.2008 um 20:55 Uhr). Grund: Forenregeln |
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| AW: Unentschuldigte Fehlstunden Du musst erst einmal die Forenregeln genau lesen und den Beitrag ändern. ![]() Und zur Vorinfo, mal ganz allgemein: Die Note 0 gibt es für eine nicht erbrachte Leistung. Also im Sport, wenn man nicht teilnimmt und im "normalen" Unterricht, wenn man sein Hirn ausschaltet. Ein Vergleich von Sportsachen mit Unterrichtsmaterialien hinkt deshalb gewaltig, weil man auch ohne Bücher eine geistige Leitung erbringen kann, ohne Sportsachen aber keine sportliche.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Unentschuldigte Fehlstunden Hallo, was in meinem Beitrag entspricht denn nicht der Forenregeln? Auch wenn der Vergleich flasch ist. Ist es denn möglich, wenn man trotz Anwesendheit sein Sportzeug vergssen hat, dafür unentschldigte Fehlstunden zu bekommen? Viele Grüße |
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| AW: Unentschuldigte Fehlstunden 1. Ich-Bezüge müssen raus, sonst handelt es sich um eine konkrete Rechtsberatung am Einzelfall. 2. Wenn der Lehrer befindet, dass ohne Sportzeug keine Leistung erbracht werden kann, er also mündliche Mitarbeit oder einen Aufsatz oder ähnliches nicht akzeptiert, wird die Nullnummer hinzunehmen sein. Unentschuldigte Fehlstunden würde ich nicht bejahen, da der Schüler (offensichtlich) anwesend ist. 3. Mal ganz offen gesagt: mir wurde immer ganz schlecht, wenn ich mein Sportzeug vergessen hatte, und dann musste ich entschuldigt fehlen.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Unentschuldigte Fehlstunden Hallo, der Beitrag wurde geändert. Nur irgendwie wiedersprechen sich bei dir Punkt zwei und Drei. Wie wurde es jetzt gehalten? Wurden unentschuldigte Fehlstunden trotz Anwesendheit angerechtnet oder nicht? Viele Grüße |
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| AW: Unentschuldigte Fehlstunden Zitat:
Zitat:
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Unentschuldigte Fehlstunden Hallo, es fehlt mir da nurnoch die rechtliche Grundlage. Eine Satz wurde ich einer Bröschüre zum Thema "unentschuldigte Fehlstunden" gefunden. Dort heißt es: "Unentschuldigte Fehlstunden bedeuten, dass Ihre Leistungen für diese Stunde nicht beurteilbar sind und entsprechend wie eine ungenügende Leistung bewertet werden." Ausgegeben vom Schulminesterium NRW! Viele Grüße |
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| AW: Unentschuldigte Fehlstunden Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Sekundarstufe II §13 Abs. 4: "Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen. Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler einzelne Leistungen oder sind Leistungen in einem Fach aus von ihr oder von ihm zu vertretenden Gründen nicht beurteilbar, wird die einzelne Leistung oder die Gesamtleistung wie eine ungenügende Leistung bewertet (§ 48 Abs. 5 SchulG)." *schweißwegwisch*
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Unentschuldigte Fehlstunden Zitat:
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| AW: Unentschuldigte Fehlstunden Denke ich auch.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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