Dies ist eine Diskussion zu Unangekündigte Nachschreibeklausur innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Unangekündigte Nachschreibeklausur Mal angenommen, Montags verpasst man in Niedersachsen bei einer Umschulung eine Klausur. AU läge auch vor und normalerweise ließe der Umschulbetrieb nicht nachschreiben. In meinem Beispiel sind jetzt aber ein drittel der Klasse nicht zu der Klausur erschienen und am Dienstag sollen die Nachzügler, die nicht mehr krank sind, nachschreiben. Weil die Schulleitung ein Exempel statuieren möchte. Nachgeschrieben soll werden ohne Ankündigung oder das von dem Betrieb zu kennen. Wäre das ganze rechtens oder könnte man dagegen vorgehen? Schließlich sind mit Sicherheit einige Leute das ganze Wochenende krank gewesen und hätten keinerlei Gelegenheit gehabt, zu lernen. Liebe Grüße Erika |
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| AW: Unangekündigte Nachschreibeklausur Da müsste man die entsprechenden Verordnungen nachschlagen. Normalerweise brauchen Klausuren nicht angekündigt zu werden, und gleiches gilt dann für die Nachschreibklausur. Da muss man beim Betrieb oder bei der Aufsichtsbehörde (Schulbehörde) nach der Rechtsgrundlage nachfragen, weil das ziemlich verschachtelt sein kann. Zitat:
leider vergisst Du bei der Argumentation, dass der Stoff theoretisch immer sitzen muss, sobald er einem Schüler beigebracht wurde.Wenn so viele Schüler nicht erscheinen, hängt das mit einer Epidemie zusammen...oder mit Drückebergerei. So etwas provoziert die Schule geradezu zum Nachschreibenlassen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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