Dies ist eine Diskussion zu Toilettenbesuch während Gesellenprüfung innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Toilettenbesuch während Gesellenprüfung ich habe eine Frage zur Gesellenprüfung. Ich werde diese Prüfung in ein paar Wochen schreiben und ich war sehr verwundert, als uns gesagt wurde, das man während der Prüfung nicht auf die Toilette gehen darf, außer man gibt vorher ab und beendet somit den Prüfungsteil. Nun die Frage: Kann es wirklich sein, das es verboten ist während der Gesellenprüfung auf die Toilette zu gehen ? Falls ja, wieso darf / kann man so etwas verbieten ? Vielen Dank im Voraus. |
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| AW: Toilettenbesuch während Gesellenprüfung Hallo Orangensaft, erlaubt ist es nicht. Unter Wikipedia "Toilettenverbot" finden sich Hinweise und bei Google eingeben: "Dr. Etzel Verbot Toilettenbesuch an Schulen und Universitäten". Letzteres ist sehr ausführlich und liegt auch als PDF vor. Ich denke, das ist auf alle Prüfungssituationen anwendbar. In meiner Abiturprüfung z. B. wurde lediglich die genaue Zeit des Toilettengangs notiert. Liebe Grüße Silja |
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| AW: Toilettenbesuch während Gesellenprüfung Danke hat sehr geholfen vielen vielen Dank. |
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| AW: Toilettenbesuch während Gesellenprüfung Zitat:
Jemandem mit Nachteilen zu drohen, wenn dieser die Toilette aufsuche, erfüllt den Tatbestand der Nötigung. Man muß aber damit rechnen, daß sowohl Lehrer an Schulen als auch irgendwelche Handwerksfunktionäre in der Berufsausbildung dazu neigen können, die geltenden Gesetze selbstbewußt zu ignorieren, frei nach dem Motto "Das ham wa schon imma so jemacht!" (Heißt ins Deutsche übersetzt: "Unsere Schule ist ein rechtsfreier Raum, und ich bin hier der Napoleon!") Als ich 1973 in die Untersekunda (10.) kam, wurde bei uns an der Schule ein Unterprimaner (12.) legendär, der im Unterricht bei einem notorisch reaktionär-autoritären Oberstudienrat sich meldete, um auf die Toilette zu gehen. Als der Lehrer ihm mit den Worten "Bis zur nächsten Pause müssen Sie eben anhalten!" dies verweigerte, stand er auf, ging zum Waschbecken in der Ecke, öffnete seine Hose und pinkelte ins Waschbecken... Danach hat nie wieder irgendjemand versucht, einen Schüler vom Gang auf die Toilette abzuhalten.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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