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[Thüringen] Verweis ohne Androhung

Dies ist eine Diskussion zu [Thüringen] Verweis ohne Androhung innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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  • 1 Post By Humungus

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  #1 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 14:02
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[Thüringen] Verweis ohne Androhung

Hallo,

Ich hätte eine Frage zu folgendem Fall:


Ein Schüler (22, FOS, Thüringen) kann aufgrund von Krankheit die Schule nicht besuchen. Der Schüler sendet nach einer Woche die Krankmeldungen an die Schule. Er hat es versäumt das Sekretariat anzurufen und eine Meldung über seinen Gesundheitszustand zu erstatten.

Der Klassenlehrer behauptet er habe versucht den Schüler 5 mal an einem Tag telefonisch zu erreichen. Laut Telefon des Schülers gab es allerdings nur einen verpassten Anruf. Nach 2 Wochen Krankheit erhält der Schüler einen Brief vom Klassenlehrer (er hat den Unterricht bis zu diesem Zeitpunkt nicht besuchen können).

Der Brief beruft sich auf § 4 und § 5 der Thüringer Allgemeinen Schulordnung für berufsbildende Schulen und auf § 51, sowie § 17 des Thüringer Schulgesetzes.

Aufgrund einer Fehlzeit von insgesamt 9 Tagen erhält der Schüler einen Verweis.

Nun besagen die Paragraphen allerdings folgendes:
Thüringer Allgemeine Schulordnung für die berufsbildenden Schulen

§ 5 Verhinderung

(1) Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich von den Eltern unter Angabe des Grundes zu verständigen.

(2) Bei Erkrankung an mehr als drei aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen.


hier besteht folgendes Problem. Der Schüler hat sich nicht telefonisch mit der Schule in Verbindung gesetzt, allerdings nach Verlängerung seiner Krankschreibung die ärztlichen Zeugnisse der Schule zugesendet. Kann der Lehrer trotzdem darauf bestehen die ärztlichen Atteste zu erhalten bevor der Schüler die Schule wieder besuchen kann?


Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)

§ 51
Pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen

(4) Eine Bindung an die Reihenfolge der Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 3 Nr. 1 bis 4 besteht nicht. Vor dem Ergreifen der Ordnungsmaßnahmen sind diese zunächst anzudrohen; die betroffenen Schüler sind anzuhören. Der Androhung bedarf es nicht, wenn eine sofortige Reaktion zur Wahrung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs geboten erscheint.[...]


Dem Schüler wurde weder mündlich noch schriftlich, und auch nicht per Voicemail auf die Mailbox des Telefons, ein Verweis angedroht. Ist dieser trotzdem gültig?



Zählen die Fehltage trotzdem als unentschuldigt, auch wenn der Schüler die Krankmeldung zugesendet hat und auch noch Kopien (die auch dem Praktikumsbetrieb, der einmal die Woche besucht wird, vorliegen), sowie die Ausfertigungen für die Krankenkasse vorweisen kann, falls die Ausfertigungen an die Schule auf dem Postweg verloren gingen?
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  #2 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 14:18
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AW: [Thüringen] Verweis ohne Androhung

Zitat:
Zitat von Tomatensaft Beitrag anzeigen
Er hat es versäumt das Sekretariat anzurufen und eine Meldung über seinen Gesundheitszustand zu erstatten.
Vielleicht halten wir das als erstes fest: der Schüler hat seine Pflicht verletzt, es gibt keine Grund, warum er an der Mitteilung gehindert war. Stimmts?

Zitat:
Der Schüler hat sich nicht telefonisch mit der Schule in Verbindung gesetzt, allerdings nach Verlängerung seiner Krankschreibung die ärztlichen Zeugnisse der Schule zugesendet. Kann der Lehrer trotzdem darauf bestehen die ärztlichen Atteste zu erhalten bevor der Schüler die Schule wieder besuchen kann?
Er hat sie ja, sie liegen beim Sekretariat. Oder?

Zitat:
Dem Schüler wurde weder mündlich noch schriftlich, und auch nicht per Voicemail auf die Mailbox des Telefons, ein Verweis angedroht. Ist dieser trotzdem gültig?
Ja, wie soll der Schüler gewarnt werden, wenn er nicht zu erreichen ist? Soll der Lehrer vielleicht einen Hausbesuch machen, um dem Schüler mitzuteilen, dass er einen Verweis kriegt, wenn er sich nicht abmeldet?

Zitat:
Zählen die Fehltage trotzdem als unentschuldigt, auch wenn der Schüler die Krankmeldung zugesendet hat und auch noch Kopien (die auch dem Praktikumsbetrieb, der einmal die Woche besucht wird, vorliegen), sowie die Ausfertigungen für die Krankenkasse vorweisen kann, falls die Ausfertigungen an die Schule auf dem Postweg verloren gingen?
1. Der Schüler ist dafür verantwortlich, dass die Sachen den Empfänger erreichen. Wenn die auf dem Postweg verloren gehen, ist das sein Problem.
2. Man kann darüber diskutieren, ob nachträglich eingereichte Atteste ein Fehlen entschuldigen, insbesondere, wenn der Schüler nicht gesundheitlich am Einreichen gehindert war. Ich denke, hier hat die Schule einen Ermessensspielraum.

OT: der Schüler ist 22 Jahre alt und weiß genau, was er verbockt hat. Den Verweis sollte er schlucken und sich Gedanken darüber machen, wie schnell ein Schulbesuch durch die Schule beendet werden kann, wenn keine Schulpflicht mehr besteht.
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krankmeldung, schule, schulverweis, thüringen, verweis

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