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Tadel wegen Falschparkens

Dies ist eine Diskussion zu Tadel wegen Falschparkens innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 05.08.2010, 16:08
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Tadel wegen Falschparkens

Die Schülerin A parkt vor ihrer Schule auf einem Parkplatz "für Berechtigte", der durch ein Schild so ausgewiesen ist. Da die so beschilderten Parkplätze von Lehrern und Schülern gleichermaßen benutzt werden, befindet sie sich in dem Glauben, zum Parken berechtigt zu sein. Zudem gibt es auf der anderen Seite der Schule Parkplätze, die als "Lehrerparkplatz" ausgeschildert sind. Als Lehrer Z sie auffordert, ihr Fahrzeug zu entfernen, bringt sie dies zur Sprache, woraufhin ein Tadel angedroht wird.

Ob der Schülerin das Parken hier untersagt ist, soll hier weniger zur Diskussion stehen.
Kann wegen eines solchen "Vergehens" ein Tadel erteilt werden?
Der Hausordnung nach gehören alle genannten Parkplätze zumindest nicht zum Schulgelände.

Danke schonmal^^
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  #2 (permalink)  
Alt 05.08.2010, 16:18
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AW: Tadel wegen Falschparkens

Zitat:
Zitat von TheClient Beitrag anzeigen
Der Hausordnung nach gehören alle genannten Parkplätze zumindest nicht zum Schulgelände.
Sicher? Wie könnte die Schule dann eine Berechtigung aussprechen oder verneinen?

Die Parkplätze gehören zumindest in den Herrschaftsbereich der Schule. Ich würde schon eine Möglichkeit bejahen, einen Schüler zu tadeln, der innerhalb des Direktionsbereichs der Schule eine Regel nicht befolgt.

Es sollte natürlich im Vorfeld geklärt werden, ob Schüler hier berechtigt parken und wo die Berechtigung definiert wäre.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 05.08.2010, 17:28
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AW: Tadel wegen Falschparkens

Da hast du dir deine Frage schon selbst beantwortet^^ Zum Schulgelände selbst gehören nur die Gebäude und ein "umzäunter Bereich" = Schulhof usw. Der Parkplatz ist wohl gemietet oder ähnliches, fällt also durchaus in den Direktionsbereich (davon ist zumindest auszugehen).
Deiner Meinung nach ist es also nicht entscheidend, ob es sich um Privatgelände handelt oder womöglich das Ordnungsamt zuständig wäre?
Im Grunde suche ich nach einer generellen Definition der "schriftlichen Ermahnung", wie man sie sonst ja eher mit Schülern, die einen Lehrer beschimpfen oder gegenseitig Gewalt anwenden etc. verbindet. Bisher war ich der Meinung, ein Tadel müsse mehr auf das schulische Zusammenleben bezogen sein. Gut, davon muss ein Parkplatz nicht ausgeschlossen sein.
Die Definition der Berechtigung existiert leider nicht in einer Weise, wie sie für Schüler leicht zugänglich ist (Hausordnung, Aushänge etc.) Tatsächlich weiß ein Großteil der Schule nicht darüber Bescheid.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.08.2010, 17:55
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AW: Tadel wegen Falschparkens

Zitat:
Zitat von TheClient Beitrag anzeigen
Deiner Meinung nach ist es also nicht entscheidend, ob es sich um Privatgelände handelt oder womöglich das Ordnungsamt zuständig wäre?
Es geht in erster Linie darum, ob eine Disziplinarmaßnahme angezeigt ist, weil es sich um ein Fehlverhalten in der Schule handelt. Außerhalb (beispielsweise auf einem McDoof-Parkplatz) wäre ein Tadel nicht indiziert.

Zitat:
Im Grunde suche ich nach einer generellen Definition der "schriftlichen Ermahnung", wie man sie sonst ja eher mit Schülern, die einen Lehrer beschimpfen oder gegenseitig Gewalt anwenden etc. verbindet. Bisher war ich der Meinung, ein Tadel müsse mehr auf das schulische Zusammenleben bezogen sein.
Das Parken auf einem Schulparkplatz, das nicht erlaubt ist, ist auf das schulische Leben bezogen.

Allgemein ist für mich eine schriftliche Ermahnung eine Disziplinarmaßnahme, die bei Fehlverhalten ergriffen wird.

(im Übrigen ist der Tadel hier geradezu lächerlich, irgendwann wird man sich dabei kaputtlachen: "Müller parkt im Parkverbot!")

Wenn Du eine genaue Definition suchst, solltest Du bei den Schulgesetzen suchen oder (vielleicht effektiver) im Kultusministerium nachfragen.

Ich erinnere mich auch daran, dass an meinem Gymnasium im vorderen Bereich das ungeschriebene Gesetz galt: Hier parken Lehrer! Und Schüler wurden verwiesen. Aber einen Tadel deswegen gabs nicht. Wär auch zu blöd gewesen (und wir waren zu brav und sind murrend woanders hingefahren). Später stand ein Schild "Lehrerparkplatz".
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Alt 05.08.2010, 20:03
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AW: Tadel wegen Falschparkens

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