Dies ist eine Diskussion zu Suspendierung: "Unterschlagung" von Klausren? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Suspendierung: "Unterschlagung" von Klausren? mir schwebte da die Fiktion einer Situation vor, deren rechtliche Bewertung ich mir nicht erklären konnte.. nehme man an, ein Schüler einer FOS, z.B. in NRW, hätte eine 2-wöchige Suspendierung zu erwarten, z.B. aufgrund einer Maßüberschreitung im Bereich der Fehlzeiten.. Wäre er auch von etwaigen Klausuren innerhalb dieses Zeitraumes befreit, sodass diese just nicht benotet würden? Oder hätte er das Recht diese, trotz vorherigem nichtwünschen der Schule, zu wiederholen oder gar zu erscheinen? Ich freue mich auf Gedanken lieben Gruß |
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| AW: Suspendierung: "Unterschlagung" von Klausren? My 2 cents: 1. einen Blaumacher zu suspendieren ist Schwachsinn 2. wenn zuviel gefehlt wurde, ist eine Leistungsbewertung unter Umstönden nicht möglich, heißt: Klassenziel nicht erfüllt... 3. Wenn suspendiert, auch logischerweise keine Klausuren, Folge eventuell: siehe 2.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Suspendierung: "Unterschlagung" von Klausren? 1. das stimmt, aber es läge im gesetzlich erlaubten Rahmen, eine Revision auf schriftliche Bitte wäre auch unwahrscheinlich. 2. Leistungen wären soweit bewertet worden und wären ausreichend. 3. Man wäre in NRW, in der Stufe 12, und die fehlende Benotung stünde auf dem 1. von 2 Halbjahreszeugnissen, das zweite Halbjahr inkl. der Abschlussprüfungen im Sommer stünde noch bevor. Bei der Recherche stieß ich auf folgendes Zitat bei einem Verbraucher-Ratgeber: "Um zurück zu den Schulschwänzern zu kommen, sei gesagt, dass trotz eines Verweises vom Schulunterricht, auch keine Schulveranstaltungen besucht werden dürfen, die durchaus Freude gemacht hätten. Zusätzlich ist eine Anwesenheitspflicht bei Klausuren nach wie vor gegeben. Dies sollte niemals unterschätzt werden, denn eine Klassenarbeit zu schreiben und sich nicht im Unterricht darauf vorbereiten zu können, ist ein hoher Anspruch und ein definitiver Nachteil." Doch klingt das etwas larifari und es ist nicht herrausnehmbar ob nun Schule oder Schüler die Klausur nicht wünscht. MfG |
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| AW: Suspendierung: "Unterschlagung" von Klausren? In einem realen Fall wäre dem Schüler (sofern er überhaupt Interesse an einem Schulabschluss hat) wohl anzuraten, die Teilnahmemöglichkeit an den Klausuren schriftlich bei der Schule einzufordern. Entweder lässt die Schule den Schüler zu (dann ist ja alles gut), oder sie lehnt ab, dann hat man wenigstens etwas in der Hand, falls wegen der versäumten Klausur letztendlich das Klassenzeil nicht erreicht wird. Bei einem solchen Maß an Fehlzeiten sollte sich der Schüler aber auch einmal darüber Gedanken machen, ob er für den Besuch einer weiterführenden Schule überhaupt geeignet ist, oder ob er sich nicht gleich näher mit dem Zweiten Arbeitsmarkt beschäftigen sollte.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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