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Stufenfahrt = Pflichtveranstaltung ?

Dies ist eine Diskussion zu Stufenfahrt = Pflichtveranstaltung ? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 19.10.2010, 15:10
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Stufenfahrt = Pflichtveranstaltung ?

Hallo zusammen

Angenommen die 12. Klasse eines Gymnasium (Gesamtschule) plant eine Stufenfahrt nach Österreich. Die Kosten belaufen sich auf ca. 450 Euro. Die Schulleiterin lässt über den Beratungslehrer ausrichten, dass die Schüler, die nicht an dieser Stufenfahrt teilnehmen (wollen), sich eine andere Schule suchen können.

Die Woche in Österreich soll mit Ski- und Snowboardtraining verbracht werden, deren Teilnahme ebenfalls Pflicht sein soll, auch für die, die noch nie auf Skiern gestanden, oder gar keinen Spass an diesem Sport haben.

Den Schülern einer 13. Stufe droht sie mit der Eintragung von 20 unentschuldigten Fehlstunden, wenn sie nicht an der Stufenfahrt nach Spanien teilnehmen. Das wäre dann das Zeugnis, mit dem sie sich für einen Job bewerben würden und bei 20 unentschuldigten Fehlstunden wären sie natürlich chancenlos.

Die Schüler der 12 und 13 sind natürlich ziemlich verunsichert und wissen nicht, in wie weit die Schulleiterin ihre Drohungen wirklich wahr machen würde.

Wie seht ihr diesen "Fall"? Was darf die Schulleiterin und wo hat sie übers Ziel hinaus geschossen?

Besten Dank und schönen Gruß

Manni
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  #2 (permalink)  
Alt 30.10.2010, 09:02
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AW: Stufenfahrt = Pflichtveranstaltung ?

Guten Morgen

Hat denn wirklich niemand eine Idee zu dem Fall, oder vielleicht eine ähnliche Situation erlebt?

Schönes Wochenende

Manni
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  #3 (permalink)  
Alt 31.10.2010, 20:54
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AW: Stufenfahrt = Pflichtveranstaltung ?

Hallo,
also ich habe das dazu gefunden.

§11.1

"...Bei Schulwanderungen und Schulfahrten handelt es sich um außerunterrichtliche Schulveranstaltungen, an denen möglichst alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse teilnehmen sollen.
In besonderen Ausnahmefällen können Schülerinnen und Schüler auf Antrag ihrer Eltern von der Verpflichtung zur Teilnahme an einer außerunterrichtlichen Schulveranstaltung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter nach § 11 Allgemeine Schulordnung (ASchO) befreit werden. Dies können erzieherische, religiöse oder finanzielle Gründe sein."


Allerdings ist eine verpflichtende Teilnahme rechtlich nur u.U. gedeckt. In RLP ist es z.B. folgendermaßen geregelt: Klick

Es sollte jedoch der Kompromiß gelten, dass man eine andere Klasse besucht, sofern man eine Fahrt nicht besuchen möchte. Wenn alle Stricke reissen, möglichst rasch an das zuständige Schulamt (klick) wenden und nachfragen!

Gruß
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