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Studieren ohne Abitur

Dies ist eine Diskussion zu Studieren ohne Abitur innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 05.01.2012, 15:53
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Studieren ohne Abitur

Hallo,
eine Frage zum Thema: Zulassung zum Studium ohne Abitur.
Ist es möglich in Baden-Württemberg zu studieren, ohne eine Berufsausbildung abgeschlossen zu haben, jedoch mit einer Aufstiegsfortbildung zum Personalfachkuafmann und mehrjähriger Berufserfahrung. Im Gesetzestext ist folgendes vermerkt:

§ 4 Kriterien zur Feststellung der Gleichwertigkeit beruflicher Fortbildungen Gleichwertigkeit im Sinne von § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b LHG liegt vor, wenn
a) die berufliche Fortbildung grundsätzlich auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung aufbaut,
b) es sich bei der beruflichen Fortbildung um eine berufliche Aufstiegsfortbildung handelt,
c) der Lehrgang der beruflichen Fortbildung mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst und
d) die Fortbildung hinsichtlich des Umfangs der Inhalte und der Ausbildungstiefe mit einer Meisterprüfung vergleichbar ist.

Theoretisch sind ja alle Kriterien erfüllt, da im Gesetzestext nicht geschrieben wird, dass eine Berufsausbildung zwingende Voraussetzung ist, sondern, dass die Fortbildung auf einer zweijährigen Berufsausbildung aufbaut und dies ist der Fall, bei der Fortbildung hadelt es sich um eine Aufstiegsfortblidung welche normalerweise auf einer Ausbildung aufbaut, allerdings kann man diese auch mit 5 jähriger Berufserfahrung absolvieren. Und im obigen Text ist doch die Rede von "grundsätzlich", und grundsätzlich bedeutet in der "Juristensprache" meist doch, dass auch vom Grundsatz abgewichen werden kann?
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