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Stehgreifaufgabe

Dies ist eine Diskussion zu Stehgreifaufgabe innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 19:31
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Stehgreifaufgabe

Hi liebs Forum,
ich disskutiere mit einem Klassenkameraden schon die ganze Zeit rum über wie viele Stunden man eigentlich eine Stehgreifaufgabe schreiben darf...
Er meint es darf maximal nur über den Stoff von den letzten 2 Stunden geschrieben werden, was ich allerdings noch nie gehört habe...
Weis da vielleicht einer was anderes und hat evtl. auch einer was Nachlesbares mit §?

PS Google spuckt da auch nichts brauchbares aus

mfg
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  #2 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 19:35
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AW: Stehgreifaufgabe

Zitat:
Zitat von Hindi Beitrag anzeigen
Er meint es darf maximal nur über den Stoff von den letzten 2 Stunden geschrieben werden, was ich allerdings noch nie gehört habe...
Ich auch nicht.

Zur Informationssuche braucht man zumindest das Bundesland, die Jahrgangsstufe und die Schulform. Und dann sucht man auf dem Server des entsprechenden Kultusministeriums nach entsprechenden Verordnungen. Manchmal gibt es sie.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 19:38
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AW: Stehgreifaufgabe

Bayern, Berufsschule I Kempten und Jahrgangsstufe 12.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 19:39
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AW: Stehgreifaufgabe

Na, dann such mal mit. Ich such auch.

Edit: GSO (gilt allerdings für Gymnasien), §55 Absatz 2 Punkt 2:
Zitat:
Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt, beziehen sich auf höchstens zwei unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 20 Minuten betragen.
(Da hatte Dein Kumpel recht, es bezieht sich aber auf Gymnasien)

In der BSO (§40) steht allerdings nichts über Dauer und Inhalt von Stegreifaufgaben.

Bist Du sicher, dass es sich um eine Berufsschule und keine Berufsoberschule handelt?

Such mal hier die richtige Verordnung: http://www.km.bayern.de/km/schule/recht/verordnungen/
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  #5 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 19:48
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AW: Stehgreifaufgabe

Danke erst mal. Nur weis ich jetzt nicht ob ich das auch auf meine Schule beziehen darf... Findest du vieleicht sowas auch noch im Zusammenhang mit Berufsschulen?
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  #6 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 19:50
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AW: Stehgreifaufgabe

Kuck mal, was ich Dich gefragt habe. Letzter Absatz.
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Alt 01.12.2010, 19:58
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AW: Stehgreifaufgabe

Die Seite haben wir auch gerade gefunden und schon mehr mals durchgelesen, doch wir sind nicht fündig geworden...

Ich bin mir sicher das ich auf eine Berufsschule gehe^^, denn es geht ja da drum, wir haben einfach Angst davor zu viel zu lernen

EDIT:
Aber vielleicht findest du ja was auf der Seite, weil vielleicht haben wir auch einfach was überlesen:
http://www.gesetze-bayern.de/jportal...&doc.origin=bs
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  #8 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 20:04
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AW: Stehgreifaufgabe

In der BSO sind Stegreifaufgaben nicht definiert. Ich denke aber, man könnte die GSO analog heranziehen.

Letztendlich wird man rechtsverbindliche Auskünfte nur beim Kultusministerium kriegen.
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