Dies ist eine Diskussion zu Sozialstunden durch Stellvertretenden Schulleiter? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Sozialstunden durch Stellvertretenden Schulleiter? Ich habe folgendes Problem Der stellvertrentende Schulleiter bestraft Schüler mit Sozialstunden( Arbeit im Altenheim, Krankenhaus, DRK ect. ). Darf er das? Die Vorgeschichte ist diese hier: Schüler der Schule haben ein Video auf ein Online-Videoportal ( Ich weiß ja nicht, ob ich den Namen hier nennen darf, deshalb tue ich es nicht! ) hochgeladen. Der stellvertrende Schulleiter hat dieses Video gesehen und die Verantwortlichen Schüler nun zu Sozialstunden "verdonnert". Sprich: Arbeit in öffentlichen Einrichtungen. Meines Wissens nach, darf er sowas doch garnicht, also die Schüler mit gemeinnütziger Arbeit ( Sozialstunden?! ) bestrafen. Soweit ich das weiß, darf das nur ein Richter und auch nur, mit einer vorrangegangenen Gerichtsverhandlung, oder irre ich mich da? Wenn ja, dann bitte ich das zu Entschuldigen. Außerdem sagte er noch folgendes: Der Ruf der Schule wäre dadurch sehr geschädigt worden ( auf dem Video ist zusehen, wie zwei Schüler der Schule gegen die Tafel laufen. Auf dem Video sind aber auchnoch andere Schüler zusehen ) und deshalb nun keiner der Eltern ihr Kind mehr auf der Schule anmelden würde ( das ist der größte Mist, den ich jemals gehört habe... ) und er am Ende dieser 4 Wöchentlichen Bestrafung ( nur Wochenends ) die Bilder der betroffenen Schüler auf die Schulhompage laden würde. Ich danke euch jetzt schonmal! Gruß |
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| AW: Sozialstunden durch Stellvertretenden Schulleiter? Zur Berechtigung einer schulischen Disziplinarmaßnahme in Form von Sozialstunden habe auch ich meine Zweifel. Es empfiehlt sich hierzu ein Studium der Schulgesetze des jeweiligen Bundeslandes (Google). Je nach den Umständen des Einzelfalles könnte ich mir aber auch eine Relegation von der Schule bei grobem Fehlverhalten vorstellen. Haben sich die lieber Schülerchen eigentlich gefragt was sie "dürfen", bevor sie das Video online gestellt haben? Um was für eine Schule handelt es sich? Wie alt sind der/die (lieben) Schülerchen? Je nach Art der Schule könnten sich bei einer (nachgewiesenen) Rufschädigung auch Schadenersatzansprüche der Schule ergeben.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Sozialstunden durch Stellvertretenden Schulleiter? Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Sozialstunden durch Stellvertretenden Schulleiter? Das Landesschulgesetz Rheinland-Pfalz hat hierzu nichts ausgespuckt - oder ich habe einfach nicht richtig gelesen. Es handelt sich hierbei um eine Realschule Plus ( RS+ ) Ob sie sich informiert haben, kann ich nicht beantworten - soweit reichen meine Kenntnisse in diesem Fall leider nicht. Die Schüler sind alle 13 oder 14. Für die 13 Jährigen trifft also überhaupt erstmal keine Art von Bestrafung ( gesetzlicher ) zu, oder doch? ( Strafmündigkeit -> 14. Lebensjahr ?! ) |
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| AW: Sozialstunden durch Stellvertretenden Schulleiter? Zitat:
Gruß |
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| AW: Sozialstunden durch Stellvertretenden Schulleiter? Habe ich aber doch auch gelesen. Und meine Meinung dazu gesagt. Strafmündig ist man ab 14. Zivilrechtlich kann man schon eher haften. Wer meint, man könne bis 14 alles machen und käme ungeschoren davon, der irrt. Übrigens haften nicht die Eltern (denn bei einem 13-Jährigen wird man das Internettreiben nicht unbedingt beaufsichtigen müssen).
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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