Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Sozialstunden durch Stellvertretenden Schulleiter?

Dies ist eine Diskussion zu Sozialstunden durch Stellvertretenden Schulleiter? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 14.01.2011, 21:58
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 3
Keine Wertung, Jey_Dii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jey_Dii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jey_Dii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jey_Dii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jey_Dii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jey_Dii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jey_Dii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jey_Dii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jey_Dii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jey_Dii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Sozialstunden durch Stellvertretenden Schulleiter?

Hallo...
Ich habe folgendes Problem

Der stellvertrentende Schulleiter bestraft Schüler mit Sozialstunden( Arbeit im Altenheim, Krankenhaus, DRK ect. ).
Darf er das?

Die Vorgeschichte ist diese hier:

Schüler der Schule haben ein Video auf ein Online-Videoportal ( Ich weiß ja nicht, ob ich den Namen hier nennen darf, deshalb tue ich es nicht! ) hochgeladen. Der stellvertrende Schulleiter hat dieses Video gesehen und die Verantwortlichen Schüler nun zu Sozialstunden "verdonnert". Sprich: Arbeit in öffentlichen Einrichtungen. Meines Wissens nach, darf er sowas doch garnicht, also die Schüler mit gemeinnütziger Arbeit ( Sozialstunden?! ) bestrafen. Soweit ich das weiß, darf das nur ein Richter und auch nur, mit einer vorrangegangenen Gerichtsverhandlung, oder irre ich mich da? Wenn ja, dann bitte ich das zu Entschuldigen.


Außerdem sagte er noch folgendes: Der Ruf der Schule wäre dadurch sehr geschädigt worden ( auf dem Video ist zusehen, wie zwei Schüler der Schule gegen die Tafel laufen. Auf dem Video sind aber auchnoch andere Schüler zusehen ) und deshalb nun keiner der Eltern ihr Kind mehr auf der Schule anmelden würde ( das ist der größte Mist, den ich jemals gehört habe... ) und er am Ende dieser 4 Wöchentlichen Bestrafung ( nur Wochenends ) die Bilder der betroffenen Schüler auf die Schulhompage laden würde.

Ich danke euch jetzt schonmal!

Gruß
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 14.01.2011, 22:25
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.231
97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Sozialstunden durch Stellvertretenden Schulleiter?

Zur Berechtigung einer schulischen Disziplinarmaßnahme in Form von Sozialstunden habe auch ich meine Zweifel. Es empfiehlt sich hierzu ein Studium der Schulgesetze des jeweiligen Bundeslandes (Google).

Je nach den Umständen des Einzelfalles könnte ich mir aber auch eine Relegation von der Schule bei grobem Fehlverhalten vorstellen.

Haben sich die lieber Schülerchen eigentlich gefragt was sie "dürfen", bevor sie das Video online gestellt haben?

Um was für eine Schule handelt es sich? Wie alt sind der/die (lieben) Schülerchen?

Je nach Art der Schule könnten sich bei einer (nachgewiesenen) Rufschädigung auch Schadenersatzansprüche der Schule ergeben.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 14.01.2011, 22:35
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.876
98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Sozialstunden durch Stellvertretenden Schulleiter?

Zitat:
Zitat von charles0308 Beitrag anzeigen
Zur Berechtigung einer schulischen Disziplinarmaßnahme in Form von Sozialstunden habe auch ich meine Zweifel.
Ich weniger. "Sozialstunden" im Dienst der Schule sind möglich, beispielsweise Papieraufsammeln oder Schulhofkehren - wahrscheinlich aber nicht aus disziplinarischen, sondern nur aus sozialen Zwecken. Der Rest nicht.
Zitat:
Je nach den Umständen des Einzelfalles könnte ich mir aber auch eine Relegation von der Schule bei grobem Fehlverhalten vorstellen.
Das ist natürlich möglich.
Zitat:
Je nach Art der Schule könnten sich bei einer (nachgewiesenen) Rufschädigung auch Schadenersatzansprüche der Schule ergeben.
Auch das, und auch ein Strafantrag. Aber man sollte erstens die Kirche im Dorf lassen und zweitens pädagogisch sinnvoll disziplinieren. Sonst hat man auch nicht mehr Grips als die Videofilmer.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 14.01.2011, 23:02
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 3
Keine Wertung, Jey_Dii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jey_Dii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jey_Dii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jey_Dii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jey_Dii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jey_Dii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jey_Dii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jey_Dii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jey_Dii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jey_Dii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Sozialstunden durch Stellvertretenden Schulleiter?

Das Landesschulgesetz Rheinland-Pfalz hat hierzu nichts ausgespuckt - oder ich habe einfach nicht richtig gelesen.

Es handelt sich hierbei um eine Realschule Plus ( RS+ )

Ob sie sich informiert haben, kann ich nicht beantworten - soweit reichen meine Kenntnisse in diesem Fall leider nicht.

Die Schüler sind alle 13 oder 14.

Für die 13 Jährigen trifft also überhaupt erstmal keine Art von Bestrafung ( gesetzlicher ) zu, oder doch? ( Strafmündigkeit -> 14. Lebensjahr ?! )
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 14.01.2011, 23:05
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 3
Keine Wertung, Jey_Dii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jey_Dii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jey_Dii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jey_Dii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jey_Dii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jey_Dii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jey_Dii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jey_Dii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jey_Dii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jey_Dii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Sozialstunden durch Stellvertretenden Schulleiter?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Ich weniger. "Sozialstunden" im Dienst der Schule sind möglich, beispielsweise Papieraufsammeln oder Schulhofkehren - wahrscheinlich aber nicht aus disziplinarischen, sondern nur aus sozialen Zwecken. Der Rest nicht.
Der stellvertretende Schulleiter verlangt von den Schülern, dass diese gemeinnützige Arbeit in einer öffentlichen Einrichtung ( Krankenhaus, Altenheim, DRK ect. verrichten [habe ich aber doch auch geschrieben?!]) verrichten...

Gruß
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 15.01.2011, 07:34
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.876
98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Sozialstunden durch Stellvertretenden Schulleiter?

Zitat:
Zitat von Jey_Dii Beitrag anzeigen
[habe ich aber doch auch geschrieben?!]
Habe ich aber doch auch gelesen. Und meine Meinung dazu gesagt.

Strafmündig ist man ab 14. Zivilrechtlich kann man schon eher haften. Wer meint, man könne bis 14 alles machen und käme ungeschoren davon, der irrt. Übrigens haften nicht die Eltern (denn bei einem 13-Jährigen wird man das Internettreiben nicht unbedingt beaufsichtigen müssen).
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Sozialstunden durch Schule Schulrecht und Hochschulrecht 18.12.2008 18:12
Masterstudium für Schulleiter auf Erfolgskurs Nachrichten: Wissenschaft 31.10.2008 16:00
Schulleiter/Lehrkräfte Fehlverhalten? Beamtenrecht 12.07.2008 10:56
Meldepflicht von Gründen an Schulleiter? Schulrecht und Hochschulrecht 26.09.2007 15:31
§ 164 - Probleme bei der stellvertretenden Stellvertretung Bürgerliches Recht allgemein 04.09.2007 12:59





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Schulrecht und Hochschulrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN