
08.09.2011, 17:42
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| Schulrauswurf Mal angenommen, eine 20 Jahre alte Person ging dieses Jahr 6 Monate auf eine Volkhochschule um die (Fachoberschulreife) zu erwerben, hat aber in diesen Monaten mindere Leistungen erbracht, aber die Versetzung in das 2 Semester geschaft, wird aber Anfang des 2ten Semesters von der Schule verwiesen mit zweifelhaften Begründungen (Mündlich) *er habe keine Glaubwürdigkeit als Schüler und das Kollegium hat einstimmig entscheiden ihn nicht mehr zu unterrichten*. Ist sowas Rechtskräftig , oder muss die Schule Sie/Ihn weiter machen lassen, da er ja immerhin die Versetzung geschaft hat.
Welche möglichkeiten und Rechte bleiben Ihm/Ihr ? |