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Schulgeld an einer Privatschule an unterrichtsreien Tagen

Dies ist eine Diskussion zu Schulgeld an einer Privatschule an unterrichtsreien Tagen innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.08.2006, 11:38
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Schulgeld an einer Privatschule an unterrichtsreien Tagen

Ich habe hier im Forum zu dem Thema den Thread mit dem Gymnasium gefunden, doch mir stellt sich folgende Frage:

Ein volljähriger Schüler unterschreibt den Schulvertrag einer privaten staatl. anerkannten Ersatzschule, in welcher ein monatliches Schulgeld zu zahlen ist. Der Wortlaut des Schulvertrages ist folgendermaßen:

Zitat:
Für die Finanzierung der Beschulung wird ein Schulgeld gemäß nachstehender Tabelle erhoben:

Ausbildungsjahr: 1 & 2
Schulgeld monatlich: [Summe]

[...]

Die Zahlung des Schulgeldes wird jeweils zum 5. Kalendertag des laufenden Monats fällig. Die fälligkeit der ersten Zahlung ist am [Datum].
Das Schulgeld sollte im Dauerlastschriftverfahren eingezogen werden. [...]
Kann seitens des Zahlungsverpflichteten kein Einverständnis dazu erklärt werden, ist die Überweisung an folgendes Konto möglich: [Konto]
Ich habe zum Thema jetzt folgendes gefunden:

Zitat:
Quelle: www.ratgeberrecht.de

LG Nürnberg-Fürth
2000-02-23
3 O 540/99

Schulgeld in den Ferien nicht zulässig

Eine Vertragsklausel, nach der Eltern auch während eines Ferienmonats für den Förderunterricht ihres Kindes (Schülerhilfe) zahlen müssen, obwohl kein Unterricht stattfindet, ist ungültig.

Da die Vermittlung von Unterrichtsstoff als Dienstvertrag anzusehen sei, müsse die Bezahlung erst nach der Leistung der vereinbarten Dienste erbracht werden. Es gelte der allgemeine Grundsatz: "Ohne Arbeit kein Lohn". Zwar sei es möglicherweise gerechtfertigt den Förderunterricht für einen Monat auszusetzen, doch gebe es dann auch keinen Grund für die nicht erbrachten Leistungen zu zahlen.
Und den Gymnasium-Thread hier im Forum. Diese beiden wideresprechen sich ja. Die frage ist nun:

Weder im Schulvertrag, noch in den AGB der Firma, wird erwähnt das ein Schulgeld während der unterrichtsfreien Zeit zu zahlen ist, noch wird erwähnt das eine Gesamtkalkulation für das ganze Jahr in 12 Monate aufgeteilt wird.

Wer ist denn hier im Recht?

mfg
LBT
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  #2 (permalink)  
Alt 26.08.2006, 11:41
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AW: Schulgeld an einer Privatschule an unterrichtsreien Tagen

Zwischen einer Schülerhilfe (Nachhilfe) und einer staatlich anerkannten privaten Schule ist noch einmal ein Unterschied. Insofern ist das Urteil nicht übertragbar.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.08.2006, 11:46
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AW: Schulgeld an einer Privatschule an unterrichtsreien Tagen

Okay, die Frage ist jedoch, wer IST denn nun im Recht?
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