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Schule verweigert Beschulung

Dies ist eine Diskussion zu Schule verweigert Beschulung innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 12.04.2011, 21:28
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Schule verweigert Beschulung

Also mal angenommen, ein junger Mensch im schulpflichtigen Alter fällt durch unangemessenes Verhalten in der Schule auf. Ein vom Schulamt in auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, der nur in einer speziellen Schule erbracht werden kann und verfügt eine entsprechende Zuweisung. Angenommen, die vom Schulamt ausgewählte Schule kommt nach eigenem Aktenstudium - ohne vorher den Schüler erlebt zu haben - zu dem Schluss, dass bei ihr eine Beschulung nicht erfolgen kann, ausser das Kind würde von einem Integrationshelfer ständig während des Unterrichts begleitet werden. Weiter unterstellt, dass keine Behörde diese Notwendigkeit nachvollziehen kann, die Schule aber darauf beharrt und den Schüler (und die Erziehungsberechtigten) zuhause schmoren lässt. Angenommen, die Erziehungsberechtigten wenden sich mit diesem Problem an das Schulamt, werden vertröstet ("wir führen die erforderlichen Gespräche und finden eine Lösung")und es kommt auch in den Folgewochen zu keiner Beschulung. Welche Möglichkeiten können aufgezeigt werden, um die Erfüllung der Schulpflicht zu erreichen, um dem Recht auf Bildung des Kindes Geltung zu verschaffen, um dauerhaft Ausgrenzung, Diskriminierung u.ä. zu verhindern?
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Alt 12.04.2011, 23:54
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AW: Schule verweigert Beschulung

Dienstaufsichtsbeschwerde, eventuell Klage vor dem Verwaltungsgericht. Das dem Schulamt mitteilen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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schulpflicht - recht auf bildung - emotional-sozialer förderbedarf

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