Dies ist eine Diskussion zu Schriftliche Zusage Studium, Absage per E-Mail innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Schriftliche Zusage Studium, Absage per E-Mail Wie würdet ihr folgenden fiktiven Fall beutrteilen. Ein Freund hätte eine Zusage für ein Studium in Holland erhalten.Schriftlich würde die FH bestätigen, dass er sich jetzt definitiv für das Studienjahr 2010/11 einschreiben könnte, nur noch die Studiengebühren müssten pünktlich bezahlt werden. Dann am Montag bekommt der Freund eine E-mail. (Zusatzinfo:Für den Studiengang müsste er sich in einen Studiumportal anmelden und dort den Antrag auf Immatrikulation stellen.) Die FH teilte ihm per Nachricht dort mit "Vorige Woche haben Sie einen Brief erhalten mit der Mitteilung, dass Sie sich für das Studienjahr 2010/2011 einschreiben können. Das hat zu dem Missverständnis geführt, dass viele von Ihnen nun davonausgehen, einen Studienplatz zu bekommen" "Aber leider können wir Ihnen keinen Studienplatz zum nächsten Studienjahr 2010 / 2011 zur Verfügungstellen." Aber eine Woche vorher hat er noch eine schriftliche Bestätigung erhalten,dass er definitiv mit dem Studium anfangen kann. Dann bekam er noch eine Mail mit dem Zitat "Ihren Antrag auf Immatrikulation würde am 14-06-2010 zurückgezogen." Mein Freund hätte denm Antrag nie zurückgezogen, warum auch.Wäre es überhaupt rechtens, dass die FH dies tue ? Hätte mein Freund jetzt noch ein Chance auf den studienplatz ? Die FH hätte ihm ja eine schriftliche Zusage zugeschickt.Aber nur per Mail ( der eigene Fehler) eine Absage zugeschickt. Vielen Dank für Hilfen. |
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