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Schriftliche Zusage 1 Jahr früher Möglich beim Kolleg?

Dies ist eine Diskussion zu Schriftliche Zusage 1 Jahr früher Möglich beim Kolleg? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 30.10.2011, 06:29
djb djb ist offline
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Question Schriftliche Zusage 1 Jahr früher Möglich beim Kolleg?

Guten Morgen,

folgende hypothetische Gedankengang würde ich gern geklärt haben:

"Mal angenommen ein Kolleg in BW (Staatlich anerkannte Ersatzschule für Erwachsene) würde es beim Nachfragen genehmigen 1 Jahr vor der richtigen Einschulung die Aufnahmeprüfung abzulegen und dann die Zusage schriftlich für das nächste Schuljahr zum Bewerber schicken, wegen der beruflichen Situation des Bewerbers. Ist das rechtlich zulässig?"

Also Vielen Danke euch allen :-)

Gruß
djb
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